UN-Experte Markus Schefer fordert konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inklusion statt Parallelwelten

Martin Marlovits, Markus Schefer, Anna Kargl
VertretungsNetz

Als Mitglied des UNO-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zeichnete Markus Schefer beim Fachseminar von VertretungsNetz in Wien ein klares Bild:

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) schafft keine neuen Rechte, sie verpflichtet Staaten, bestehende Rechte gleichberechtigt zu verwirklichen, und versteht Behinderung als Ergebnis gesellschaftlicher Barrieren. Den dialogorientierten Auftritt Österreichs bei der Staatenprüfung 2023 würdigte er, machte aber zugleich gravierende Lücken sichtbar.

Markus Schefer hat in seiner Laufbahn über 100 Staatenprüfungen absolviert und in rund 30 davon als Country Rapporteur (Berichterstatter) gewirkt, zuletzt im August 2023, als die UNO in Genf prüfte, wie Österreich die im Jahr 2008 ratifizierte UN-BRK umsetzt.

In seinem Vortrag bei einem Fachseminar im November 2025 gab er unseren Erwachsenenvertreter:innen einen Überblick über die Konvention und strich die Notwendigkeit einer eigenen Konvention für Menschen mit Behinderungen heraus.

Die UN-BRK sei nämlich mehr als „nur” eine Menschenrechtskonvention: Sie schützt Rechte, verpflichtet umfassend und enthält Maßnahmen zur Gewährleistung, Bewusstseinsbildung und Datenerhebung. „Lesen Sie sie“, appellierte der Schweizer Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Markus Schefer, an die Zuhörer:innen.

Warum braucht es die UN-BRK?

Zu Beginn stellte Schefer die Frage, warum es die UN-Behindertenrechtskonvention überhaupt brauche. Schließlich gab es auf internationaler Ebene bereits zwei große Menschenrechtsverträge, zudem die Europäische Menschenrechtskonvention und die UN-Konventionen mit spezifischen Schwerpunkten.

In diesen sind Menschen mit Behinderung selbstverständlich mitgedacht. Doch es zeigte sich, dass für diese Bevölkerungsgruppe keine wirksamen Verbesserungen eintraten. Daher drängten Behindertenverbände in den 2000er-Jahren auf eine eigene Konvention.

Die UN-BRK eine Konvention wie alle anderen?

Nein, die UN-BRK schafft keine neuen Rechte für Menschen mit Behinderung, sondern stellt sicher, dass sie ihre bestehenden Rechte tatsächlich so ausüben können wie alle anderen Menschen auch, betonte Schefer in seinem Vortrag.

Vielmehr wurde hinterfragt, warum die anderen Konventionen nicht gegriffen hatten bzw. welche Aspekte stärker betont werden müssten. Das Ziel ist und bleibt, dass Menschen mit Behinderung „die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Inklusion in die Gesellschaft“ erreichen.

Behinderung ein soziales Phänomen?

Für die Teilnehmer:innen waren Schefers Erläuterungen zur Definition des Begriffs „Behinderung“ besonders interessant. Die UN-BRK definiert Behinderung nicht abschließend, sondern weist darauf hin, dass Menschen mit Beeinträchtigungen durch Barrieren an der vollen, wirksamen Teilhabe an der Gesellschaft gehindert werden können. Ob eine Beeinträchtigung zur Behinderung wird, hängt nämlich stark vom Umfeld ab: So sind Brillen beispielsweise leicht zu bekommen und beseitigen eine Sehbeeinträchtigung als Barriere.

In anderen Kontexten hingegen erzeugen kulturelle Faktoren Behinderung. So hat die UNO beispielsweise Lepra in Indien als Behinderung anerkannt, da dort Menschen mit einer Lepraerkrankung derart stigmatisiert werden, dass sie im Verborgenen leben müssen und notwendige Impfungen nicht rechtzeitig erhalten. Wichtig ist zudem, dass der Ursprung der Beeinträchtigung unerheblich ist und nur die tatsächlichen Barrieren in einer Gesellschaft herangezogen werden.

So ist zum Beispiel auch die Anzahl der Menschen mit Behinderung im Alter höher, da statistisch gesehen in der dritten Lebenshälfte häufiger eine Beeinträchtigung auftritt.

Um eine Behinderung zu definieren, muss man also immer genau hinsehen. Wie sieht die gesellschaftliche Realität aus? Wie können Menschen mit Beeinträchtigung ihre Menschenrechte ausüben? Je nachdem, wie eine Gesellschaft agiert, kann eine Beeinträchtigung zu einer Behinderung werden – oder auch nicht.

Der Umkehrschluss lautet: Je inklusiver eine Gesellschaft ist, desto weniger Menschen mit Behinderung gibt es.

Was bedeutet Diskriminierung im Sinne der UN-BRK?

Diskriminierung liegt dann vor, wenn Menschen allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Bevölkerungsgruppe schlechter behandelt werden. Anders als bei den anderen Konventionen sieht die UN-BRK jedoch keine Möglichkeit vor, Einschränkungen durch objektive und vernünftige Begründungen zu rechtfertigen.

Der Passus „gleichviel aus welchen Gründen“ (Art. 5.2) stellt sicher, dass eine Schlechterbehandlung wegen einer Behinderung unzulässig ist. Schefer führt das Thema Schule als Beispiel auf: Inklusive Schulen nicht einzurichten, mit der Begründung, sie seien zu teuer, ist demnach keine zulässige Begründung für eine Schlechterbehandlung von Schüler:innen mit Behinderung. Angemessene Vorkehrungen sind Pflicht und schon die „Versagung angemessener Vorkehrungen” (Art. 2) eine Diskriminierung.

Doch was sind angemessene Vorkehrungen?

Dazu muss die zuständige Behörde mit der betroffenen Person in einen Dialog treten, um die Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Darf eine Person mit Beeinträchtigung zum Beispiel nicht Polizist werden, weil sie für den Außendienst ungeeignet ist? Gibt es nicht die Möglichkeit, diese Person im Innendienst einzusetzen?

„Ganz entscheidend ist, dass die zuständige Behörde mit der betroffenen Person mit Behinderung in einen Dialog tritt und nicht einfach aufgrund der ‚Weisheit des Amtes‘ entschieden wird“, erklärt Schefer die Überprüfungspraxis im Ausschuss.

Wie hat sich Österreich bei der Staatenprüfung geschlagen?

Eine Staatendelegation, unabhängige Überwachungsorgane und eine zivilgesellschaftliche Delegation standen von 21. bis 23. August 2023 als Vertreter Österreichs in Genf bei der Staatenprüfung vor dem UN-Fachausschusses Rede und Antwort. Auch Martin Marlovits, stv. Fachbereichsleiter Erwachsenenvertretung bei VertretungsNetz, war als Teil der Delegation vor Ort. Ihr Gegenüber: Markus Schefer als Country Rapporteur, der nun in Wien von diesem Besuch berichtete.

Bei der Staatenprüfung liefert der Staat regelmäßig Berichte, Behindertenorganisationen reichen Alternativberichte ein. Auf Basis beider erstellt der Ausschuss eine Frageliste, der Staat antwortet, NGOs entgegnen bzw. konkretisieren und korrigieren. Anschließend findet ein sechsstündiger Dialog statt.

In Österreichs Fall fand Schefer es bemerkenswert, dass die Behindertenanwältin als Teil der Staatendelegation schon in der offiziellen Einleitung den Kolleg:innen widersprach – ein Novum für den UN-Ausschuss in all den Jahren, wodurch die Staatendelegation aber auch mehr Glaubwürdigkeit erhielt. Zudem fand Schefer es positiv, dass Österreich Fragen nicht auswich, in Kategorien der Konvention argumentierte und wusste, wo die Probleme liegen.

Dennoch konnte diese Tatsache nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch Österreich große Defizite bei der Inklusion aufweist. Wie in den meisten anderen Ländern werden Menschen mit Behinderung in Parallelwelten abgeschoben – sei es beim Wohnen, in der Bildung oder bei der Arbeit – und dadurch unsichtbar gemacht.

Dabei haben auch Menschen mit Behinderung Anspruch auf einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz (Art. 28). Gerade in der jetzigen Zeit, in der intensiv nach Bereichen gesucht wird, bei denen man kürzen kann, ist das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard schnell betroffen, kritisierte Schefer in seinem Vortrag.

Wie kann die UN-BRK durchgesetzt werden?

Zum Abschluss stellte eine Teilnehmerin die Frage, wie man es schaffen könne, dass die Länder die UN-BRK umsetzen. Immerhin gibt es hinter den Konventionen keine Polizei, die eine fehlende Umsetzung sanktionieren könnte.

Das Funktionieren des Staatenberichtsverfahrens basiert auf der Überzeugung, dass Themen konstant im Bewusstsein gehalten werden müssen. So kann nach und nach eine Umsetzung erreicht werden. Das ist kein illusorischer Prozess. Denn wenn man sich die Vergangenheit anschaut, sieht man, wie sich das Bewusstsein verändert hat. Dazu müsse man aber auch etwas beitragen, beispielsweise als Behindertenverbände den Bericht als Grundlage nutzen und an den entsprechenden Stellen in der Regierung Lobbyarbeit leisten.

Denn eines ist klar: Menschenrechte umzusetzen funktioniert nicht von heute auf morgen und nicht nur über die Gerichte, sondern auch über die Gesellschaft, über die Bewusstseinsbildung in den Köpfen jedes einzelnen Menschen.

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