Im Jahr 2010 ratifizierte die Europäische Union die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Werden die Verpflichtungen eingehalten?

Ende August 2015 hat nun in Genf der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die EU geprüft.
Die Ergebnisse der Überprüfung enthalten zahlreiche Empfehlungen, die von der EU bis zur nächsten Überprüfung in 4 Jahren umzusetzen sind, ist der Homepage des österreichischen Monitorngausschusses zu entnehmen.
„Dies ist insofern für Österreich bedeutsam, als es viele für Menschen mit Behinderungen relevante Bereiche gibt, die in EU-Kompetenz liegen, wie z.B. Aspekte der Sozialpolitik, Verkehr, Binnenmarkt etc. Außerdem gilt der Grundsatz des Vorrangs von EU-Recht vor nationalem Recht“, heißt es dort und es werden einige Bereiche der Empfehlungen an die EU wie gemeindenahe Unterstützungsangebote, Monitoringmechanismus oder Barrierefreiheit näher beleuchtet.