Frageliste für Deutschland beschlossen - Staatenprüfung auf 2015 verschoben.
Das erfuhr kobinet aus einer Pressemitteilung der Geschäftsstelle der Allianz zur UN-Behindertenrechtskonvention.
Der UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention hat am 14. April im Genfer Palais Wilson die Frageliste (die sogenannte „List of Issues“) für die Staatenprüfung von Deutschland beschlossen. Sie wird in Kürze auf der Webseite des Ausschusses veröffentlicht.
Diese Liste muss nun von der Bundesregierung schriftlich beantwortet werden. Die Zivilgesellschaft kann zu diesem Dokument wiederum Stellung nehmen, bevor es in die eigentliche Staatenprüfung geht. Ursprünglich war diese für den Herbst 2014 geplant. Der Ausschuss hat jedoch am 11. April beschlossen, die Staatenprüfung Deutschlands zu verschieben. Da der Ausschuss streng nach dem Datum des Eingangs der Staatenberichte vorgeht, ist Deutschland bei der Terminierung für den Herbst „herausgefallen“. Der sogenannte „konstruktive Dialog“ mit Deutschland wird deshalb erst in der 13. Sitzung des Ausschusses, also im April 2015 stattfinden.
Der UN-Fachausschuss hat in seiner 11. Sitzungswoche außerdem die „General Comments“ („Allgemeine Bemerkungen“) zu den Artikeln 9 (Barrierefreiheit) und 12 (Gleiche Anerkennung vor dem Recht) verabschiedet. Diese Comments sind wichtige Auslegungshilfen dazu, wie ein Artikel der Konvention zu verstehen ist.