Der UN-Fachaussschuss in Genf, der die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention überwacht, hat jetzt die Frageliste für Deutschland veröffentlicht, die am 14. April 2014 beschlossen wurde.
Die vorliegende vierseitige Liste ist mit insgesamt 25 Fragen auf Englisch in drei große Bereiche gegliedert: A) Die „generellen Verpflichtungen“ (Artikel 1-4), B) die „spezifischen Rechte“ (Artikel 5-30) und C) die „spezifischen Verpflichtungen“ (Artikel 31 bis 33).
Die vorliegenden Fragen müssen nach derzeitigen Informationen zunächst von der Bundesregierung bis Ende Juli 2014 schriftlich beantwortet werden.
Die Zivilgesellschaft kann dann zu diesem Dokument bis Mitte März 2015 Stellung nehmen und weitere Parallelberichte einreichen, bevor es Mitte April 2015 in die eigentliche Staatenprüfung geht. Ursprünglich war diese für den Herbst 2014 geplant gewesen.