UN-Konvention: klares Bekenntnis für Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Lebenshilfe Österreich fordert die Einführung des inklusiven Unterrichts als Regelschulmodell

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Mit der Zustimmung zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen setzt der Nationalrat ein klares Signal für deren Gleichstellung. Die Lebenshilfe Österreich begrüßt diesen Schritt und fordert, dass nun dringend Taten folgen müssen: Mit der Ausweitung des integrativen Unterrichts zu einer gemeinsamen und inklusiven Schule für Kinder mit und ohne Behinderung.

Im Kern geht es bei der UN-Konvention um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen – vom Kindergarten angefangen, über die Schule, den Arbeitsplatz, bis zum Sportverein. Die Lebenshilfe Österreich spricht hier von Inklusion und meint damit eine Gesellschaft, in der von Beginn an niemand ausgegrenzt ist. Das internationale Vertragswerk hat damit erhebliche Auswirkungen auf die österreichische Gesetzgebung.

„In Folge müssen einige Gesetze an die Grundsätze der Konvention angepasst werden, wie die längst überfällige Regelung für den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung auch nach der achten Schulstufe“, kommentiert Univ.-Prof. Dr. Germain Weber, Präsident der Lebenshilfe Österreich. Derzeit müssen rund 2.000 Kinder mit Behinderungen die Schule nach acht Jahren in einer Integrationsklasse verlassen.

Für die Umsetzung der UN-Konvention nennt Weber zwei Punkte: „Erstens ist dafür zu sorgen, dass die UN-Konvention rasch in eine Leicht-Lesen-Version übersetzt wird, damit sie zugänglich und verständlich ist. Zweitens müssen Menschen mit Behinderungen in einem unabhängigen Kontrollorgan vertreten sein, das die ordnungsgemäße Umsetzung prüft und kontrolliert“, erklärt Weber „Menschen mit Behinderungen sind dort einzubinden, wo es um ihre Rechte und Anliegen geht, nach dem Motto Nichts über uns ohne uns.“

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