UN-Konvention: Menschen mit Behinderungen müssen einbezogen werden

Der Österreichische Monitoringausschuss zieht zum einjährigen Bestehen Bilanz

Marianne Schulze
Licht für die Welt

Aus Anlass des Welttags der Menschen mit Behinderungen weist der Unabhängige Monitoringausschuss zur Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich darauf hin, dass das Parlament und die Bundesverwaltung Menschen mit Behinderungen nach wie vor nur unzureichend einbeziehen.

„Mit Inkrafttreten der UN-Konvention im Oktober 2008 hat sich Österreich verpflichtet, bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen aktiv einzubeziehen“, hält Marianne Schulze, Vorsitzende des Monitoringausschusses fest.

Der vor einem Jahr konstituierte Monitoringausschuss hat in etlichen Stellungnahmen auf Versäumnisse in der Umsetzung dieser Verpflichtung hingewiesen. Marianne Schulze: „Wir erwarten uns, dass diese Verpflichtung zur aktiven Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen konsequent und vorbehaltlos in allen Politikbereichen umgesetzt wird.“

Weitere Stellungnahmen des Monitoringausschusses im vergangenen Jahr betrafen u.a. das verpflichtende Kindergartenjahr, das Budgetbegleitgesetz, die Unterbringungs- und Heimaufenthaltsnovelle, die Kinderrechtskonvention und die Etablierung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution.

Die Vereinten Nationen stellen am Welttag der Menschen mit Behinderungen die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in Programme zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele in den Mittelpunkt. Die Halbierung absoluter Armut und der Zugang zu Grundbildung für alle Kinder – die ersten beiden Ziele – bedürfen auch in Österreich der Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

Ausschussvorsitzende Marianne Schulze: „Menschen mit Behinderungen sind von Armut und Barrieren beim Zugang zu Bildung wesentlich stärker betroffen. Der Monitoringausschuss wird sich in den kommenden Monaten diesen Themenbereichen intensiv widmen, sowohl was die Situation in Österreich betrifft, wie auch die österreichischen Initiativen in Entwicklungsländern.“

Hintergrundwissen

Der unabhängige Monitoringausschuss ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ vom 13. Dezember 2006 in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache sind, und hat sich auf der Grundlage von § 13 des Bundesbehindertengesetzes in Umsetzung der mit 26. Oktober 2008 durch Österreich ratifizierten Konvention konstituiert (BGBl. III Nr. 155/2008).

Dem weisungsfreien Ausschuss gehören Vertreter/innen von Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit sowie der wissenschaftlichen Lehre an. Die laufenden Geschäfte des Monitoringausschusses sind vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu führen.

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