"Dieser Geist muss nun auch im Hinblick auf die Unterzeichnung und Ratifizierung der Konvention weiter wirken. Hier hat Deutschland eine Vorbildfunktion, die wir wahrnehmen müssen", so Horst Frehe.
Für den Deutschen Behindertenrat setzt die am 13. Dezember 2006 erfolgte Verabschiedung der „UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen“ durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen neue Maßstäbe für die deutsche und internationale Behindertenpolitik.
Deutschland stehe nun nicht nur in der Pflicht, die Konvention möglichst schnell zu unterschreiben und zu ratifizieren, sondern müsse vor allem auch während der anstehenden Ratspräsidentschaft der Europäischen Union für die Unterstützung durch die anderen europäischen Staaten werben.
„Die Verabschiedung der Konvention nach nur fünf Jahren ist ein großer Erfolg, der zeigt, dass ein neues Denken über Behinderung als Menschenrechtsfrage weltweit greift. Die Konvention beruht auf grundlegenden Prinzipien wie Würde, individuelle Selbstbestimmung, Nichtdiskriminierung, Teilhabe, Respekt vor der Unterschiedlichkeit, Chancengleichheit, Barrierefreiheit und Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Als erster rechtlich bindender multilateraler Vertrag zur Behindertenpolitik ist die Konvention damit Grundlage für eine moderne Behindertenpolitik“, erklärte Horst Frehe, Vorsitzender des Sprecherrates des Deutschen Behindertenrates.
Die deutschen Nichtregierungsorganisationen und die deutsche Regierungsdelegation hätten einen sehr guten Beitrag zum Zustandekommen und letztendlich zur Verabschiedung der Konvention geleistet.
„Dieser Geist muss nun auch im Hinblick auf die Unterzeichnung und Ratifizierung der Konvention weiter wirken. Hier hat Deutschland eine Vorbildfunktion, die wir wahrnehmen müssen“, so Horst Frehe. Es bedürfe nun einer gemeinsam im deutschsprachigen Raum abgestimmten Übersetzung der Konvention in die deutsche Sprache, die den internationalen Geist korrekt wiedergebe.
„Vor allem ist es jetzt jedoch wichtig, dass Deutschland die anstehende Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union und das Europäische Jahr der Chancengleichheit für Alle 2007 nutzt, um die Unterzeichnung und Ratifizierung der UN Konvention durch möglichst viele europäische Staaten voran zu treiben“, erklärte Horst Frehe.
rene talbot,
24.08.2007, 15:32
Die UN Behindertenkonvention nur ratifizieren, wenn gleichzeitig alle psychiatrischen Sonder-Entrechtungsgesetze abgeschafft werden
Morgen wird in New York die von der UN Generalversammlung am 13.12.2006 verabschiedete „Convention on the Protection and Promotion of the Rights and Dignity of Persons with Disabilities“ von der deutschen Regierung paraphiert. Mit dieser Unterzeichnung beginnt die Zeit, in der in der deutschen Politik diese Convention und deren politische Implikationen diskutiert wird, um am Ende dieses Prozesses die Convention durch den Gesetzgeber zu ratifizieren, oder dies entgegen der bisherigen Unterstützung beim Zustandekommen der Convention zu unterlassen.
Da es in der Convention um die Menschenrechte behinderter Menschen geht, muss vor allem die systematische und flächendeckende Verletzung dieser Menschenrechte durch die Gesetzgebung zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsmaßnahmen – Zwangseinweisung und Zwangbehandlung – sowie willkürliche Strafverlängerung durch forensische Psychiatrie beendet werden. Wenn die Convention in Deutschland ratifiziert und damit Gesetz werden sollte, ohne dass die psychiatrischen Sondergesetze gleichzeitig außer Kraft gesetzt werden, würde sich die Convention in ihr Gegenteil verkehren: sie würde zu einem weiteren Instrument gegen die Rechte, die Menschenrechte, der Menschen werden, die als angeblich „psychisch krank“ psychiatrisch-medizinisch verleumdet werden. Diese „Diagnosen“ werden in der Convention mit dem Begriff „Behinderung“ bezeichnet (Artikel 1, Abs. 2): Der Begriff behinderte Menschen umfasst Menschen mit langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesschädigungen, …