UN-Konvention soll auf Antrag von Huainigg und der Lebenshilfe vermehrt mit Leben erfüllt werden

Huainigg: SelbstvertreterInnen mit Lernschwierigkeiten müssen im Bundesbehindertenbeirat auf gleicher Augenhöhe mitarbeiten können

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

Im heutigen Bundesbehindertenbeirat (BBB) im BMASK wird von der Lebenshilfe Österreich und dem ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen Dr. Franz-Joseph Huainigg ein Antrag auf Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Neugestaltung desselbigen eingebracht.

„Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von SelbstvertreterInnen mit einer Lernschwierigkeit oder einer intellektuellen Behinderung im Bundesbehindertenbeirat des BMASK endlich zu realisieren“, meint Huainigg und führt weiter aus: „Die Mitwirkung von SelbstvertreterInnen in politischen Prozessen, aber auch im Gesetzwerdungsprozess entspricht einer grundlegenden Zielsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der Bundesbehindertenbeirat ist nicht nur ein elementares Gremium des BMASK zur Umsetzung von sozialpolitischen Anliegen behinderter Menschen, sondern auch eine zentrale Schnittstelle der österreichischen Bundesregierung zu Menschen mit Behinderungen. Daher ist es wichtig, dass SelbstvertreterInnen mit einer Lernschwierigkeit auf gleicher Augenhöhe in den Beirat eingebunden werden, wozu Unterstützungsmaßnahmen wie Leichter-Lesen-Texte und entsprechendes Coaching notwendig sein werden“.

 

Um dies umzusetzen, wird in der heutigen Sitzung der Antrag gestellt, einen Arbeitskreis aus Mitgliedern des Bundesbehindertenbeirates einzusetzen, der eine Punktation zur Neugestaltung des Beirates und folglich Umsetzungsschritte erarbeiten soll. Die Arbeitsgruppe soll aus VertreterInnen der Behindertenorganisationen, VertreterInnen des BMASK und SelbstvertreterInnen des „Forums Selbstvertretung“ der ÖAR gebildet werden. Weiters soll die Möglichkeit bestehen, externe ExpertInnen entsprechend den Fragestellungen beizuziehen.

 

Zu erarbeitende Inhalte der Arbeitsgruppe wären wie folgt:

  • Schaffung von Rahmenbedingungen, damit SelbstvertreterInnen im BBB gleichberechtigt mitbestimmen können;
  • Überdenken der Aufgabengebiete des BBB und gegebenenfalls neu festlegen;
  • Mitwirkungsmöglichkeiten des BBB an Gesetzwerdungsprozess überdenken (Gesetzwerdungsprozess unter Einbeziehung von SelbstvertreterInnen, Zusammenwirken mit anderen Ministerien, inhaltliche Diskussionen mit ExpertInnen);
  • Durchführung von Enqueten durch den BBB zu wichtigen behindertenpolitischen Themen.

 

Huainigg erhofft sich durch seinen gemeinsamen Antrag mit der Lebenshilfe Österreich eine fruchtbare Diskussion im Bundesbehindertenbeirat und den Beginn einer Neugestaltung des Gremiums im Sinne der 2008 ratifizierten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, wie es auch der Entwurf eines Nationalen Aktionsplans vorsieht. „Nichts über uns ohne uns muss auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten Geltung haben“, sagt Huainigg abschließend und erhofft sich durch die Mitgestaltung von Betroffenen bessere gesetzliche Rahmenbedingungen für das alltägliche Leben und erhöhte Berufschancen.

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