Die USA und weitere Staaten hatten allerdings schon angekündigt, die Konvention nicht zu unterzeichnen.
Die von der UNO in New York entworfene Konvention „zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen“ soll Anfang der Woche veröffentlicht und voraussichtlich von der im September beginnenden Vollversammlung der Vereinten Nationen beschlossen werden. Die deutsche Verhandlungsdelegation hat abgestimmte Positionen von Regierung und Nichtregierungsorganisationen vertreten, die den Schutz von Bürgerrechten behinderter Menschen und den ganzheitlichen Anspruch ihrer Förderung betonten.
Das Vertragswerk verpflichtet dem Entwurf zufolge alle Mitgliedsstaaten, Menschen mit einer Behinderung vor Ausbeutung und Missbrauch zu schützen. Die Konvention soll erstmals verbindliche internationale Standards setzen, um den schätzungsweise 650 Millionen Menschen mit einer Behinderung das Leben einfacher zu machen. 80 Prozent von ihnen leben in Entwicklungsländern. Staaten, die diese Konvention unterschreiben, verpflichten sich unter anderem, behindertengerechte Zugänge zu öffentlichen Gebäuden zu schaffen und Diskriminierungen zu unterbinden. Derzeit haben nur 45 Staaten Gesetze, die behinderte Menschen schützen.
Die USA, Kanada, Japan und Australien hatten bereits vorher angekündigt, die Konvention nicht zu unterzeichnen. Die USA begründeten dies damit, dass sie bereits ähnliche Gesetze hätten.