UN-Konvention: Übersetzung enthält eklatante Fehler

Am 10. Jänner 2008 wurde die zwischen Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz abgestimmte deutschsprachige Version der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bekannt

Sigrid Arnade
ISL

„Der deutsche Text enthält eklatante Übersetzungsfehler, und die Betroffenen wurden in den Übersetzungsprozess nicht kontinuierlich eingebunden“, kritisiert Dr. Sigrid Arnade, Vorstandsfrau im NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. heute gegenüber kobinet.

Zu den Fehlern zählt Arnade die Übersetzung von „Inclusion“ mit „Integration“. Vielfach sei das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) darauf hingewiesen worden, dass diese Übersetzung nicht dem Geist und Inhalt der Konvention entspräche. Und obwohl Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem Gespräch mit dem Deutschen Behindertenrat (DBR) ihre Unterstützung für eine korrekte Übersetzung in diesem Punkt zusagte, enthält die vorgelegte Übersetzung weiterhin den Begriff der „Integration“. Schlichtweg falsch sei außerdem die Übersetzung von „Living independently“ als „unabhängige Lebensführung“ statt als „Selbstbestimmt Leben“.

Das Wort „Selbstbestimmung“ komme in der gesamten Übersetzung überhaupt nicht vor, obwohl die Konvention den Geist von Würde und Selbstbestimmung atme. Auch mit der Übersetzung von „accessibility“ mit „Zugänglichkeit“ statt mit „Barrierefreiheit“ ist Arnade nicht einverstanden. Sie meint, dass man über diesen strittigen Punkt weiter hätte diskutieren müssen.

Positiv hebt sie hervor, dass die umstrittene Übersetzung des Artikel 12 „Equal recognition before the law“ mit „Gleiche Anerkennung vor dem Recht“ jetzt im Interesse der Betroffenen besser gelungen ist als in der ursprünglichen Arbeitsübersetzung.

Nach Arnades Ansicht wären die Übersetzungsfehler zu vermeiden gewesen, wenn die Betroffenen und ihre Verbände kontinuierlich am Übersetzungsprozess beteiligt worden wären. Tatsächlich habe man sich auf Einladung des Deutschen Instituts für Menschenrechte nur einmal vor der Sommerpause 2007 getroffen und teilweise widersprüchliche Positionen ausgetauscht. „Danach herrschte von Seiten des BMAS Funkstille“, berichtet Arnade.

„Unter Beteiligung verstehe ich regelmäßige Informationen, weiteren Austausch über strittige Fragen und vor allem Transparenz“. Während der Verhandlungen in New York, die unter dem Motto „Nichts über uns ohne uns“ standen, sei solch ein partnerschaftlicher Umgang zwischen den Betroffenen und ihren Verbänden einerseits und den Regierungsdelegationen andererseits selbstverständlich gewesen.

„In jedem Fall muss die Übersetzung dringend nachgebessert werden“, fordert Arnade und schlägt ein gemeinsames Vorgehen der Betroffenen und ihrer Verbände von Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz vor.

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