Stempel: abgelehnt

UN-Konvention wird „sexuelle Orientierung“ als Diskriminierungsgrund nicht aufzählen

Enttäuschenderweise keine Mehrheit für umfassenden Schutz gegen Mehrfachdiskriminierung im Artikel 5 des Entwurfes.

„Die Diskussion wurde relativ schnell abgeschlossen“, berichtet Mag. Marianne Schulze von „Licht für die Welt“ enttäuscht gegenüber BIZEPS-INFO. Man kam überein, dass es „keine Auflistung irgendwelcher Diskriminierungsgründe geben wird“, so Schulze weiter.

Es traf leider ein, was Brigitte Faber, Anthony Williams sowie Marianne Schulze im Vorfeld befürchteten. Eine Auflistung von Mehrfachdiskriminierungsgründen ist höchst umstritten und nicht mehrheitsfähig.

Lydia la Riviere-Zijdel, Menschenrechtsexpertin aus den Niederlanden, meinte im Interview „Auch behinderte Menschen können selbstverständlich Lesben oder Schwule sein“ und forderte die Aufnahme der Schutzkategorie „sexuelle Orientierung“ in der „UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen“. Die Beratungen darüber finden noch bis zum 3. Februar 2006 in New York statt.

Eine Forderung, die auch Mag. Kurt Krickler, Generalsekretär Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien, im Vorfeld der Beratungen zur UN-Konvention aufstellte: „Leider ist sexuelle Orientierung einer jener Gründe, die im Textentwurf für die UN-Konvention fehlen. Der ILGA-Europa geht es speziell darum, dass an jenen Stellen, wo Mehrfachdiskriminierung angesprochen wird, auch die sexuelle Orientierung als Schutzkategorie aufgezählt wird – was z. B. in EU-Dokumenten (Artikel 13 EGV, EU-Charta der Grundrechte etc.) ja bereits zur gängigen guten Praxis zählt.“

DPI berichtet regelmäßig

Auf der Seite der internationalen Behindertenorganisation DPI gibt es regelmäßige Berichte zu den einzelnen Verhandlungspunkten der UN-Konvention.

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