UN-Menschenrechtsausschuss prüft Österreich

Der UN-Menschenrechtsausschuss überprüft, ob Österreich die Menschenrechte einhält. Der Österreichische Behindertenrat hat deshalb einen umfassenden Bericht über die menschenrechtliche Situation von Menschen mit Behinderungen verfasst. Einige Themen davon fließen in die Fragenliste des UN-Menschenrechtsausschusses ein.

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Im Rahmen der Vereinten Nationen ist Österreich verpflichtet, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR) einzuhalten.

Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR) umfasst grundlegende Rechte wie das Recht auf Leben, Freiheit, Sicherheit, Gleichheit vor dem Gesetz, freie Meinungsäußerung sowie Schutz vor Diskriminierung.

Der UN-Menschenrechtsausschuss überprüft alle fünf bis zehn Jahre, ob die Staaten die Menschenrechte auch wahren. Im Rahmen dieses Verfahrens stellt der Ausschuss den Staaten eine „List of Issues“ (Frageliste) zur Verfügung – Fragen, die der Staat innerhalb eines Jahres beantworten muss.

Diese Fragen zielen darauf ab, die Einhaltung der Konvention zu überprüfen und mögliche Mängel im Schutz der Menschenrechte aufzuzeigen. Österreich ist nun an der Reihe, vom zuständigen UN-Menschenrechtsausschuss geprüft zu werden. Am 6. August 2024 wurde daher die sogenannte „Frageliste“ für Österreich veröffentlicht.

Der Österreichische Behindertenrat zeigt Mängel in Bezug auf Menschen mit Behinderungen auf

Im Vorfeld dieser Veröffentlichung der „Frageliste“ hat der Österreichische Behindertenrat einen umfassenden Bericht verfasst, welcher auf die Mängel bei der Umsetzung der Konvention in Bezug auf Menschen mit Behinderungen hinweist.

Dieser Bericht dient dazu, sicherzustellen, dass die Fragen des UN-Ausschusses die für Menschen mit Behinderungen relevanten Themen nicht außer Acht lassen. Im Juli 2024 fand außerdem ein informelles Treffen mit einigen Mitgliedern des UN-Ausschusses statt, bei dem auf die wichtigsten Themen hingewiesen wurde.

Problemfelder

Folgende Themen und Problemfelder aus dem Bericht des Österreichischen Behindertenrates wurden vom UN-Menschenrechtsauschuss in der „Frageliste“ aufgegriffen:

  • Gleichheit und Nichtdiskriminierung: Der Ausschuss verlangt von Österreich Informationen darüber, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um Diskriminierung aufgrund von u.a. Behinderung zu verhindern und zu bekämpfen. Auch müssen Auskünfte darüber vorgelegt werden, wie der Zugang zu Rechtsmitteln für Diskriminierungsopfer gewährleistet wird.
  • Gewalt gegen Frauen und Mädchen: Der Ausschuss fragt nach Maßnahmen, die Österreich unternommen hat, um besonders schutzbedürftige Frauen und Kinder vor häuslicher und sexueller Gewalt zu schützen.
  • Sexuelle und reproduktive Rechte: Der Ausschuss möchte außerdem Informationen über Maßnahmen, die ergriffen wurden, um den Zugang zu sexuellen und reproduktiven Gesundheitsdiensten in Österreich, insbesondere für Frauen und Jugendliche, zu verbessern. Ein weiteres Thema ist die Verhinderung von Zwangssterilisation, insbesondere bei Frauen und Mädchen mit Behinderung, sowie die Bereitstellung von niederschwelligen, barrierefreien Informationen und Beratungen zu Sterilisationsverfahren.
  • Klimawandel: Der Ausschuss fordert zudem, Auskunft über Maßnahmen zum Schutz des Rechts auf Leben angesichts des Klimawandels und der Umweltzerstörung zu geben. Insbesondere hebt der Ausschuss die Bedeutung nachhaltiger Ressourcennutzung und präventiver Strategien hervor, um besonders schutzbedürftige Gruppen vor den negativen Folgen von Klimawandel und Naturkatastrophen zu schützen. Diese Ansätze sind auch für Menschen mit Behinderungen von entscheidender Bedeutung, da sie oft noch stärker von diesen Risiken betroffen sind.
  • Behandlung von Personen in Haft: Ein weiteres Themenfeld sind die Bedingungen in Haftanstalten, insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder psychosozialen Behinderungen. Der Ausschuss möchte wissen, welche Schritte Österreich unternimmt, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen in Haft Zugang zu angemessener medizinischer und psychologischer Versorgung haben. Dabei ist auch wichtig, ob das Personal in den Haftanstalten entsprechend geschult wird, um die Bedürfnisse dieser Personengruppe zu berücksichtigen.
  • Teilhabe am öffentlichen Leben: Der Ausschuss fragt außerdem nach Maßnahmen zur Förderung des uneingeschränkten Wahlrechts für alle, insbesondere zur Sicherstellung der Barrierefreiheit und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen. Zudem wird nach Schritten gefragt, die unternommen wurden, um sicherzustellen, dass Wahlinformationen in zugänglichen Formaten bereitgestellt werden. Weiters wird nach Maßnahmen gefragt, die ergriffen wurden, um Menschen mit Behinderungen sowie ethnische Minderheiten zu unterstützen und zu ermutigen, aktiv am politischen und öffentlichen Leben mitzuwirken.

Österreich hat nun ein Jahr Zeit, um zu diesen und weiteren Themen Stellung zu nehmen. Es wird sich zeigen, wie Österreich im internationalen Vergleich im Bereich der Menschenrechte abschneidet, insbesondere im Hinblick auf den Schutz und die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Siehe auch: Österreichischer Behindertenrat

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