UN-Staatenprüfung: Auch Entwicklungszusammenarbeit muss barrierefrei sein!

LICHT FÜR DIE WELT-Geschäftsführer Rupert Roniger: Die Empfehlungen der UNO zur Behindertenrechtskonvention müssen umgehend umgesetzt werden.

Rupert Roniger
Licht für die Welt

Anfang September wurde Österreichs Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei der UNO in Genf geprüft.

Heute veröffentlichte der zuständige internationale Fachausschuss eine Reihe klarer Empfehlungen an die österreichische Regierung – etwa für die Bereiche Bildung, Föderalismus und Selbstbestimmtes Leben. Darüber hinaus gibt es auch konkrete Handlungsaufforderungen für die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe: Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit muss in ihren Projekten den so genannten zweigleisigen Ansatz („twin-track-approach“) verstärken.

Das bedeutet, dass einerseits spezielle Förderprojekte für Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden. Andererseits müssen aber auch alle anderen Programme, zum Beispiel im Bereich Bildung und Trinkwasser, barrierefrei und somit für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.

„Wir hoffen, dass die Regierung diese Empfehlungen ernst nimmt und umgehend umsetzt. Wir von LICHT FÜR DIE WELT bringen uns gerne mit Expertise zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsändern ein, wenn wir damit die Umsetzung der UN-Konvention beschleunigen können“, erklärt Rupert Roniger, Geschäftsführer von LICHT FÜR DIE WELT.

Am 23. September wird das Thema „Behinderung und Entwicklung“ erstmals auch im Rahmen eines High Level Meetings einen Tag vor der UN-Generalversammlung in New York diskutiert. Österreichs Bundespräsident Heinz Fischer wird vor Ort gemeinsam mit anderen hochrangigen Staatsvertretern die Zukunft der internationalen Armutsbekämpfung und die Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen mitbestimmen.

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