UN-Staatenprüfung bestätigt Caritas-Kritik an heimischer Behindertenpolitik

Landau: "Die UN-Behindertenrechtskonvention muss von nächsten Regierung mit Leben gefüllt werden. Barrierefreiheit darf nicht an der Grenze eines Bundeslandes enden!"

Michael Landau
Caritas Österreich

„Die Mängelliste, die uns die UNO dieser Tage aus Genf geschickt hat, ist lang. Die nächste Bundesregierung hat viel zu tun: Wer auch immer das Land nach dem 29. September regiert, wird die UN-Behindertenrechtskonvention endlich mit Leben füllen müssen“, sagt Michael Landau, Caritasdirektor der Erzdiözese Wien in einer ersten Reaktion auf den Prüfbericht der UNO zur Umsetzung der Behindertenkonvention in Österreich.

Die UN-Staatenprüfer kommen in ihrem Bericht zu einem klaren Ergebnis und sie bestätigen, was Hilfsorganisationen wie die Caritas seit langem kritisieren: Österreich droht bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention auf halber Strecke steckenzubleiben. Menschen mit Behinderung sind in unserem Land in vielen Bereichen noch immer weit von Gleichberechtigung entfernt.

„In Österreich endet die Barrierefreiheit oftmals an der Grenze eines Bundeslandes“, betont Landau. „Es ist hoch an der Zeit, dass die Behindertenagenden in den jeweiligen Sozialhilfegesetzen der Bundesländer einheitlich, zumindest der UN-Konvention entsprechend, geregelt werden. Und es ist auch nicht einzusehen, warum der Bezug der Mindestsicherung etwa in Vorarlberg anders gehandhabt wird als in Wien.“

Auch unabhängig des aktuellen Prüfberichts müsse für Menschen mit Behinderung, die Pflege benötigen, gelten, was für alle zu Pflegenden dringend geboten ist: „Das Pflegegeld muss nach vier Jahren endlich wieder erhöht werden. Mittlerweile beträgt der Wertverlust im Vergleich zum Einführungszeitpunkt der Leistung knapp 29 Prozent. Das ist in Zeiten, da Banken wie die Hypo Alpe Adria vom Steuerzahler mit Milliardenspritzen gerettet werden müssen, untragbar.“

Die Caritas ortet auch Nachholbedarf im Bildungswesen. „Die UN-Behindertenkonvention fordert ein, dass die Menschenrechte für alle Menschen gleichermaßen gelten müssen. Doch unser Bildungssystem differenziert noch immer stark nach Defiziten. Das Potential an Integration und Inklusion von Kindern mit Behinderung ins Regelschulwesen ist noch lange nicht erreicht. Die Inklusion der Kinder darf etwa daran scheitern, dass PädagogInnen nicht für die benötigten pflegerischen Handlungen eingeschult werden dürfen.“

Abschließend hält Landau fest: „Es war vorbildhaft, dass Österreich im Jahr 2007 einer der ersten Staaten war, die die Behindertenrechtskonvention tatsächlich unterzeichnet haben. Auch die Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans Behinderung war hilfreich. Doch nun müssen die Parteien vom Reden zum Tun kommen.“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich