UN-Staatenprüfung: Wenig Lob – viel Tadel

Ein eher düsteres Bild über die Umsetzung der UN-Konvention in Österreich zeichnet der erste Bericht des Komitees nach der Überprüfung Anfang September.

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So wird zwar etwa die Verfassung des Nationalen Aktionsplans gelobt, insbesondere aber bei den Punkten Barrierefreiheit, Bildung, Föderalismus und Arbeitsmarkt aber eine Liste an Empfehlungen abgegeben.

Am 2. und 3. September stand Österreich vor dem UN-Komitee für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf Rede und Antwort über die Umsetzung der UN-Konvention. Im Vorfeld dienten der Staatenbericht, der Bericht der Zivilgesellschaft sowie ein Fragenkatalog des Komitees der Orientierung. Bereits zehn Tage später lagen die abschließenden Bemerkungen und Empfehlungen des Komitees vor. Und die haben es in sich!

Zwar lobt das Komitee immer wieder die Bemühungen Österreichs und anerkennt die eine oder andere gesetzte Maßnahme zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen, wesentlich öfter werden jedoch Empfehlungen ausgesprochen, um der Konvention gerecht zu werden. Die Kritik beginnt bei der Verwendung einer „schlampigen“ Übersetzung der Konvention und reicht bis zur mangelnden Barrierefreiheit vieler Wahllokale. Insgesamt sind mehr als 20 Empfehlungen ausgesprochen worden.

Inklusion statt Integration

So bemängelt das Komitee etwa, dass in der deutschen Übersetzung von „Integration“ die Rede ist, obwohl die korrekte Übersetzung „Inklusion“ lauten müsste. Daher ist das Komitee besorgt, dass die deutsche Übersetzung der Konvention die Bedeutung der Konvention nicht genau wiedergibt und Entscheidungen veranlassen könnte, die nicht im Einklang mit der Konvention stehen. Gleich als nächsten Punkt stellt das Komitee fest, dass es in Österreich verschiedene Konzepte von Behinderung in Gesetzen und Richtlinien gibt und empfiehlt, eine einheitliche Definition im Sinne der UN-Konvention zu finden.

Hart ins Gericht geht das Komitee mit dem österreichischen Föderalismus und der damit einhergehenden Kompetenzzersplitterung. Die klare Empfehlung lautet, dass die Bundes- und Landesregierungen einen übergreifenden gesetzlichen Rahmen und Richtlinien der Behindertenpolitik in Österreich erwägen, die im Einklang mit der Konvention stehen. Es wird empfohlen, dass diese Richtlinien Rahmenbedingungen für eine wirkliche und echte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch repräsentative Organisationen beinhalten, in Hinblick auf die Ausarbeitung und Umsetzung von Gesetzen und Strategien, die Menschen mit Behinderungen betreffen.

Mehrfachdiskriminierung

Breiten Raum widmet das Komitee der Tatsache, dass Frauen mit Behinderungen in Österreich mehrfach diskriminiert werden, weil eine substantielle Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht erreicht wurde und spezifische Beratungseinrichtungen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen fehlen. Ähnlich steht es um die Situation von Kindern mit Behinderungen inklusive der Tatsache der legalen Abtreibungsmöglichkeit bis zur Geburt, wenn eine ernstzunehmende Schädigung der Gesundheit des Fötus erwartet werden kann. Die Empfehlungen lauten daher ganz klar, hier Gesetzesänderungen vorzunehmen und eine gendersensible Perspektive in seine Behindertenpolitik einzubinden.

Schlecht bestellt sieht es das Komitee um die Bereiche Bewusstseinsbildung und Barrierefreiheit. Insbesondere wird kritisiert, dass in einem Bundesland eine Mindestanzahl von Personen festgelegt ist, ab der eine barrierefreie Umgebung in öffentlichen Einrichtungen erforderlich wird und dass sich, insbesondere im Falle des ORF, die Barrierefreiheit auch auf die heimischen Medien erstrecken muss. Das Komitee empfiehlt, dass der Vertragsstaat einen übergreifenden inklusiven Ansatz der Barrierefreiheit in Übereinstimmung mit Artikel 9 der Konvention entwickelt und eine Verkürzung der Fristen für die Etappenpläne, die derzeit in einigen Städten und Ländern eingesetzt werden sowie des Plans für die Untertitelung der ORF-Programme.

Keine Kampagnen – alte Stereotype

Das Komitee stellt mit Besorgnis fest, dass anscheinend sehr wenige bewusstseinsbildende Kampagnen in Österreich durchgeführt werden, um negativen und veralteten Stereotypen von Menschen mit Behinderungen entgegenzuwirken, die Diskriminierung schüren. Das Komitee äußert seine Besorgnis darüber, dass der Paradigmenwechsel, der durch den Menschenrechtsansatz der Konvention begründet wurde, anscheinend noch nicht von der gesamten österreichischen Gesellschaft umfassend nachvollzogen wurde. Das Komitee ist ebenfalls besorgt, dass Menschen mit Behinderungen Berichten zufolge mit praktischen Hindernissen bei Adoptionen zu kämpfen haben und dass diese Stereotypen teilweise auf die bestehenden Vorurteile und Stereotypen über Menschen mit Behinderungen zurückzuführen sind.

Das Komitee ermutigt den Vertragsstaat, Initiativen hinsichtlich Bewusstseinsbildung zu ergreifen, um die bestehende Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen auf Grundlage des Wohltätigkeitsmodells und des „altmodischen“ Verständnisses, dass alle Menschen mit Behinderungen beschützt werden müssen, effektiv zu verändern. Der Vertragsstaat sollte daher Anstrengungen unternehmen, um ein positives Bild von Menschen mit Behinderungen als Inhaber aller Menschenrechte, die in der Konvention anerkannt werden, zu stärken. Der Vertragsstaat sollte außerdem, in Absprache mit Behindertenorganisationen, spezifische Maßnahmen durchführen, einschließlich bewusstseinsbildender Kampagnen, um Vorurteile zu beseitigen. Das Komitee empfiehlt die Einrichtung von weiteren spezifischen Programmen, in Absprache mit Behindertenorganisationen, um negative Stereotypen und alle praktischen Hindernisse, denen Menschen mit Behinderungen bei der Adoption begegnen, entgegenzuwirken.

Zu viele Sachwalter – zu viel Psychiatrie

Negativ fiel dem Komitee auf die hohe Anzahl an besachwalteten Personen und die veraltert erscheinende Gesetzgebung dazu in Österreich auf. Anerkannt wurde die Bemühung eines Pilotprogramms zur unterstützten Entscheidungsfindung. Dem Komitee zufolge soll die unterstützte Entscheidungsfindung zum Regelfall werden und Österreich mehr unternehmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu unterstützter Entscheidungsfindung haben und nicht unter Sachwalterschaft gestellt werden.

Große Besorgnis äußert das Komitee darüber, dass es in Österreich möglich ist, Menschen gegen ihren Willen in eine psychiatrische Institution einzusperren, wenn sie eine psychosoziale Behinderung haben und prognostiziert wird, dass sie sich selbst oder andere Personen gefährden könnten. Österreich wird daher aufgefordert, alles zu unternehmen, um sicherzustellen, dass niemand gegen seinen Willen festgehalten wird und die De-Institutionalisierung voranzutreiben. Österreich soll gewährleisten, dass alle psychologischen und psychiatrischen Dienstleistungen aufgrund der freiwilligen Einverständniserklärung nach Aufklärung der betroffenen Person durchgeführt werden. Es empfiehlt dem Vertragsstaat, größere finanzielle Ressourcen für Personen mit intellektuellen und psychosozialen Behinderungen, die einen hohen Unterstützungsbedarf haben, zur Verfügung zu stellen, um zu gewährleisten, dass genügend ambulante Dienstleistungen in der Gemeinschaft verfügbar sind, die Menschen mit Behinderungen unterstützen.

Damit in Zusammenhang steht auch die generelle Forderung, die vielen Heime und Institutionen zurückzufahren und es Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, zu wählen, wo sie leben wollen. Dazu ist es aus Sicht des Komitees auch notwendig, die verschiedenen Programme zur persönlichen Assistenz zu harmonisieren und zu erweitern.

Bildung und Beschäftigung ausbauen

Große Mängel ortet das Komitee in den Bereichen Bildung und Beschäftigung. So scheint der Fortschritt in Richtung inklusive Bildung stagniert zu haben, es zu wenige Akademiker mit Behinderungen zu geben und ein Mangel in der Lehrerausbildung, insbesondere bei Lehrenden mit Gebärdensprachkenntnissen, aber auch bei Lehrenden mit Behinderungen, zu geben. Das Komitee empfiehlt, dass größere Anstrengungen unternommen werden, um Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen in allen Bereichen der inklusiven Bildung vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe zu unterstützen und zu ermöglichen, an Universitäten oder anderen tertiären Bildungseinrichtungen zu studieren. Das Komitee empfiehlt ferner, dass verstärkte Bemühungen unternommen werden, um Lehrende mit Behinderungen und Lehrende, die die Gebärdensprache beherrschen, auf den erforderlichen Qualitätsniveaus auszubilden, um die Bildung von gehörlosen und hörgeschädigten Mädchen und Jungen in Übereinstimmung mit der offiziellen Anerkennung der Gebärdensprache in der Verfassung von Österreich zu fördern.

Besorgt zeigt sich das Komitee, dass rund 19.000 Menschen mit Behinderungen bei sehr geringer Bezahlung in Behindertenwerkstätten arbeiten und dass nur 22 Prozent der Unternehmen mit Einstellungspflicht dieser auch nachkommen, während der überwiegende Teil es bevorzugt, Ausgleichstaxe zu zahlen. Auch wird ein bedeutender geschlechterspezifischer Unterschied in der Bezahlung geortet. Daher empfiehlt das Komitee Förderprogramme, um Menschen mit Behinderungen im ersten Arbeitsmarkt zu beschäftigen und Maßnahmen, um den Gender-Pay-Gap zu schließen.

Unzufrieden zeigt sich das Komitee schließlich auch mit der Datenerhebung, insbesondere über Frauen und Mädchen mit Behinderungen und die innerstaatliche Durchführung der Überwachung, da der unabhängige Monitoringausschuss über kein eigenes Budget verfügt und nicht unabhängig genug erscheint. Dementsprechend lautet die Empfehlung, die vollständige Unabhängigkeit des Monitoringausschusses im Einklang mit den Pariser Prinzipien sicherzustellen und ihn mit einem transparenten Budget samt autonomer Verwaltung auszustatten.

Zeit bis 2018

Mit all diesen kritischen Punkten und einer langen Liste an Empfehlungen scheint es mehr als verwunderlich, warum offizielle Stellen sich über das Prüfergebnis erfreut zeigten. Österreichs kommende Bundesregierung sollte sich die Prüfergebnisse genau ansehen und rasch an der Umsetzung der Kritikpunkte arbeiten, denn der nächste Bericht an die UNO ist bereits im Oktober 2018 fällig, zwei Jahre vor dem Ende des Nationalen Aktionsplanes NAP.

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