UN überprüft Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in der EU

Am 11. und 12. März 2025 unterzog sich die Europäische Union (EU) einer Überprüfung durch den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Palais des Nations in Genf
UN Photo / Jean-Marc Ferré / Flickr

Diese Anhörung fand im Palais des Nations, dem europäischen Hauptsitz der Vereinten Nationen in Genf, statt und konnte online verfolgt werden.

Die EU ratifizierte die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) am 23. Dezember 2010 als „supranationale Organisation“. Dies bedeutet, dass der Ausschuss nicht die Umsetzung der UN-BRK in den einzelnen Mitgliedstaaten, sondern ausschließlich in den spezifischen rechtlichen Zuständigkeiten der EU überprüft. Bemerkenswert ist, dass die UN-BRK die einzige Konvention ist, die die Europäische Union als Organisation bislang ratifiziert hat. de.wikipedia.org

Während der Anhörung wurden verschiedene Themen diskutiert, darunter:

  • Barrierefreiheit: Der Ausschuss erkundigte sich nach den Maßnahmen der EU zur Verbesserung der Zugänglichkeit, insbesondere im digitalen Bereich.
  • Beschäftigung: Es wurden Fragen zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und zur Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz gestellt.
  • Inklusive Bildung: Der Ausschuss interessierte sich für die Schritte der EU zur Förderung eines inklusiven Bildungssystems.

Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden in den kommenden Monaten erwartet und sollen Empfehlungen zur weiteren Verbesserung der Rechte von Menschen mit Behinderungen innerhalb der EU enthalten.

Siehe: Österreichischer Behindertenrat

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