Unbehindert reisen: Was tun bei Problemen mit Bus, Bahn und Flug?

Sommerzeit ist Reisezeit. Auch als Mensch mit Behinderung will man selbstverständlich ohne Schwierigkeiten an sein Ziel kommen. Doch welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Menschen mit Behinderungen und wo gibt es Hilfe bei Problemen?

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
apf

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie sind eine Reisegruppe von fünf Personen. Eine davon sitzt im Rollstuhl. Sie reisen von Wien nach Bonn. Als Sie das Ticket kaufen, melden Sie auch den Rollstuhl an. Bei der Hinfahrt funktioniert alles gut, aber bei der Rückfahrt darf die ganze Gruppe aufgrund des Rollstuhls plötzlich nicht mehr mitfahren. Der Zugbegleiter argumentiert, dass das Verladen des Rollstuhls die pünktliche Abfahrt verzögern würde. Aufgrund dessen müssen Sie und Ihre Begleiterinnen und Begleiter jetzt neue Tickets für den nächsten Zug kaufen.

Das ist eine frustrierende Situation, die einem auch gründlich die Urlaubsstimmung verderben kann. Dieses Beispiel ist ein Schlichtungsfall der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (kurz apf). Diese sorgt dafür, dass Kundinnen und Kunden von Bus-, Bahn-, Schiffs- und Flugunternehmen in Problemfällen Gehör finden.

Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf, führt aus: „Reisende mit Behinderung haben Anspruch auf Beförderung und kostenlose Hilfeleistung durch das jeweilige Bahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugunternehmen bzw. den Infrastrukturbetreiber. Das inkludiert unter anderem die Hilfe beim Transport zum Verkehrsmittel, Ein- und Aussteigen, Gepäcktransport sowie beim Erreichen des Sitzplatzes und der Toiletten. Grundsätzlich muss der Bedarf 48 Stunden (Bus 36 Stunden) zuvor angemeldet werden. Das empfehlen wir auch, damit die Unternehmen planen können. Allerdings sind die Unternehmen auch, wenn keine Anmeldung erfolgt ist, zur bestmöglichen Hilfe verpflichtet. Im Streitfall mit dem Unternehmen bzw. wenn das Unternehmen seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, sorgen wir für rasche Lösungen.“

Maria-Theresia Röhsler
Maria-Theresia Röhsler

Der Jahresbericht 2016 ist da

Der Jahresbericht 2016 der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte ist nun da, informiert eine Aussendung. Der Jahresbericht widmet sich auf den Seiten 81 bis 83 dem Thema Behinderung. Dort findet man Beispiele von Schlichtungsverfahren, in denen die Agentur vermittelt hat.

In den angeführten Schlichtungen ging es um Ansprüche bei temporärer Mobilitätseinschränkung, Sitzplatzvergabe bei Behinderung oder die Mitnahme von Hunden und Sauerstoffflaschen. Aus den angeführten Beispielen kann man nützliche Hinweise in Bezug auf Flugreisen ableiten. Ein Blick lohnt sich also.

Letztendlich Recht bekommen

Im anfangs angeführten Beispiel der Bahnreisegruppe wandten sich die Betroffenen letztendlich an die apf, da man sich hinsichtlich der Rückerstattung der zuggebundenen Tickets mit dem Bahnunternehmen nicht einig geworden war.

Durch die Vermittlung der apf erhielten die Reisenden eine Entschädigung von 200 Euro. Schließlich räumte das Bahnunternehmen ein, dass es keinen Grund gegeben hätte, dem Rollstuhlfahrer die Beförderung zu verweigern, da der Einstieg mit einer Rampe einfach und rasch möglich gewesen wäre.

Für das Reisen gilt es also, sich bei Problemfällen an den entsprechenden Verkehrsbetrieb oder an die apf zu wenden. Auf jeden Fall sollte man sich rechtzeitig über gesetzliche Regelungen informieren und schon vor bzw. bei der Buchung genau angeben, was man benötigt.

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