Behinderte Menschen werden häufig diskriminiert; dies geschieht in vielen Fällen durch Maßnahmen, die NICHT gesetzt werden.
Doch nun wurde wieder ein Vorfall aus der Steiermark bekannt, der zeigt, wie tief die Abneigung gegenüber behinderten Menschen sitzt und wie ungeniert diese diskriminiert werden.
In Liebenau / Steiermark wurde am 22. März 2002 eine Gruppe von behinderten Menschen und deren BetreuerInnen der Organisation „alpha nova“ (insgesamt 17 Personen) mit den Worten des Wirtes „Ihr seid hier nicht erwünscht“ empfangen. Mit gesenkter Stimme bittet er daraufhin die Gruppe, das Lokal umgehend zu verlassen.
„Der Wirt hat meine Leute kurzerhand rausgeschmissen“, ärgert sich der „alpha nova“-Mitarbeiter Wögerer. Bereits bei der Bestellung hat er darauf hingewiesen, daß es sich um einen Stammtisch von Menschen mit Behinderung handelt. Ihm wurde zugesagt, daß dies kein Problem sei.
Am Nachmittag hätte man noch kommen können – wird argunentiert -, am Abend kommt aber Kundschaft, die in Ruhe essen will, so der Wirt. Man störe die anderen Gäste, meint er.
Dieser Vorfall entwickelt sich wie viele dieser Vorfälle. Der Wirt beginnt weiter fadenscheinige und unpassende Argumente aufzuzählen („Wir sind verpflichtet, die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen innerhalb des Betriebes zu gewährleisten.“)
Was wenige wissen, dieses Verhalten ist gesetzeswidrig, denn der Artikel IX des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, gültig seit 1. Juli 1997 besagt: „Wer … Personen allein auf Grund … einer Behinderung ungerechtfertigt benachteiligt oder sie hindert, Orte zu betreten oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die für den allgemeinen öffentlichen Gebrauch bestimmt sind … begeht … eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde … mit einer Geldstrafe … zu bestrafen.“
Diese Bestimmung klingt gut, hat aber den Nachteil, daß nach einer Anzeige die diskriminierten Menschen – laut der Erfahrungen bei einem ähnlich gelagerten Vorfall aus der Kampagne „Gleichstellung jetzt!“ – nicht erfahren, ob die Diskriminierer bestraft werden.
Die Behörde zieht sich hinter das Argument „Datenschutz“ zurück und verweigert jegliche Auskunft darüber, ob die Diskriminierer bestraft wurde oder nicht. Wir überlegen gerade, wie eine notwendige Novellierung auszusehen hätte.