Der jüngste Vorschlag des VP-Seniorenbunds bezüglich der Besteuerung der Unfallrente stößt bei die ÖAR, Interessenvertretung behinderter Menschen, auf wenig Gegenliebe.

Der Vorsitzende des VP Seniorenbundes Stefan Knafl hatte angeregt, einen Teil der Unfallrente als Schadenersatz zu bewerten und damit steuerfrei zu stellen. Der andere Teil solle als Ersatz für Einkommen der Besteuerung unterworfen werden. „Ich halte so einen Vorschlag zum jetzigen Zeitpunkt für nicht sinnvoll“, so Heinz Schneider, Präsidiumsmitglied der ÖAR. da die Unfallrente bis jetzt nur zu zwei Drittel ausbezahlt wird. Ein Drittel wurde in der Vergangenheit als „pauschalierter Steuerersatz einbehalten, merkt Schneider an.
„Wir sind Reformen aufgeschlossen“, betont der Interessenvertreter. Dennoch wehren wir uns gegen die mutwillige Demontage funktionierender und inhaltlich gerechtfertigter Leistungen. „Bevor die Unfallrentenbesteuerung nicht zur Gänze zurückgenommen wird, ist es müßig über Reformen im Bereich der Unfallrente zu diskutieren. Rechtlich erscheint es zweifelhaft, ob rückwirkend eine Aufteilung von Schadenersatzleistungen überhaupt möglich ist“, so Schneider.
In diesem Zusammenhang weist das Präsidiumsmitglied auf die langjährige Forderung der ÖAR auf Harmonisierung der Leistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger hin. Noch immer hängt die Qualität der Rehabilitationsleistungen von der Ursache der Behinderung ab. Statt bei der Unfallrente Pseudo-Harmonisierungen vorzunehmen, sollte die Regierung eine wirkliche Gleichstellung im Rehabilitationsrecht umsetzen.