Unfallrente: Steuer bei Jahreseinkommen bis 230.000 S retour

Die Regierung hat die "Reparatur" der Steuer auf Unfallrenten vereinbart. Bis zu einem jährlichen Brutto-Einkommen von 230.000 Schilling soll die Steuer nach Antrag des Betroffenen voll rückerstattet werden.

Eine Frau im Rollstuhl mit Gipsbein wird von einer Ärztin begutachtet.
Junge Frau mit Gipsbein

Rund zwei Monate nach der Ankündigung einer „Abfederung“ von Härtefällen durch die seit Jahresbeginn geltende Steuer auf Unfallrenten hat die Regierung jetzt die Neuregelung beschlossen, berichtet die Presse.

Demnach erhalten Betroffene, die inklusive Unfallrente unter einem jährlichen zu versteuernden Brutto-Einkommen von 230.000 Schilling (rund 19.167 Schilling im Monat) liegen, die Steuer voll rückerstattet.

Es gibt außerdem eine Einschleifregelung, sodaß auch Bezieher von jährlichen Brutto-Einkommen bis zu 260.000 Schilling (rund 21.667 Schilling monatlich) noch teilweise von der Rückerstattung der Steuer profitieren.

Diese Neuregelung wird rückwirkend mit Beginn des heurigen Jahres gelten. Voraussetzung ist, daß betroffene Unfallrentner beim jeweils zuständigen Bundessozialamt bis Ende des jeweiligen Jahres einen Antrag auf Rückerstattung der Steuer stellen. Nach Angaben der Regierung können von der „Reparatur“ rund 60 Prozent der Unfallrentner profitieren.

Für die Maßnahme werden insgesamt 600 Millionen Schilling zusätzlich notwendig.

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