Die Besteuerung der Unfallrenten bleibt, aber ein "Ausgleichsfonds" für sozial Schwächere kommt:

Auf diese Art der Reparatur der heftig angefeindeten Regelung einigten sich die Koalitionspartner ÖVP und FPÖ am 2. Mai im Ministerrat, berichtet der Kurier.
Die Steuer wird all jenen zur Gänze rückerstattet, deren Einkommen (Unfallrente plus dem aktiven Einkommen bzw. der Pension) bei bis zu 20.000 S (1453,46 Euro) steuerpflichtigem Monatseinkommen (Brutto-Bezug minus Sozialversicherungsbeiträge) liegt. Diese Betroffenen werden künftig ein Mal pro Jahr einen entsprechenden Antrag auf Rückerstattung beim Sozialministerium einbringen müssen.
Unfallrentenbezieher mit einem Einkommen zwischen 20.000 S und 23.000 S fallen in eine Einschleifregelung, werden also einen Teil der Steuer wieder zurückbekommen. Jene, die darüber liegen, werden weiter voll besteuert, so der Beschluss.