Unfallrentenbesteuerung aufgehoben

Höchstrichter halten sie für verfassungswidrig - Staat muss Steuer zurückzahlen

Verfassungs- u. Verwaltungsgerichtshof
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die umstrittene Besteuerung von Unfallrenten aufgehoben, berichtet der Standard. Wie es in dem am 17. Dezember veröffentlichen Erkenntnis heißt, sei die Bestimmung wegen fehlender Übergangsfrist verfassungswidrig. Die Höchstrichter räumen eine Frist für die Gesetzesreparatur bis Ende 2003 ein. Dem Prüfungsantrag der SPÖ hat der VfGH jedoch nur teilweise stattgegeben.

Prinzipiell haben die Verfassungsrichter gegen die Besteuerung der Unfallrenten nichts einzuwenden. Als Grund für die Aufhebung wird die plötzliche Einführung angegeben. Die Besteuerung wurde im Herbst 2000 beschlossen und ist seit 1. Jänner 2001 in Kraft. So habe die Besteuerung „bei einem nicht unerheblichen Teil“ der Betroffenen – rund 12.000 Personen – „zu einer plötzlich eintretenden Einbuße des Nettoeinkommens“ von bis zu 25 Prozent geführt. Daran habe auch der später geschaffene Härteausgleich nichts geändert. Der VfGH hat außerdem festgestellt, dass die aufgehobene Regelung für die Jahre 2001 und 2002 nicht mehr anzuwenden ist, wenn kein Härteausgleich erfolgt ist.

Derzeit gibt es rund 107.000 Unfallrentenbezieher, die durchschnittlich 293 Euro pro Monat bekommen. Ein Wegfall der Besteuerung würde dem Finanzministerium ein Minus von 145 Millionen Euro bescheren.

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