Unfallrentenbesteuerung Husch-Pfusch Gesetzgebung auf den Rücken Behinderter

"Husch-Pfusch Gesetzgebung"

Eine Frau im Rollstuhl mit Gipsbein wird von einer Ärztin begutachtet.
Junge Frau mit Gipsbein

„Die Husch-Pfusch Gesetzgebung auf dem Rücken von Kranken und Behinderten, die in den vergangenen Monaten Platz gegriffen hat, muss schleunigst beendet werden!“, kritisiert der Präsident des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes Österreich (KOBV), Mag. Michael Svoboda, in scharfen Worten den jüngsten Beschluß der Bundesregierung zur „Abfederung“ von Härtefällen bei der Unfallrentenbesteuerung.

Abgesehen davon, dass der KOBV bereits seit Beginn der Diskussion um die Unfallrentenbesteuerung darauf hingewiesen hat, dass diese Maßnahme verfassungswidrig und in höchstem Maße sozial ungerecht ist, bildet der jetzige Versuch, Härten auszugleichen wohl den Gipfelpunkt dafür, wie Sozialgesetze inhaltlich NICHT zustande kommen dürfen.

„Mit dem jetzt dem Parlament zugeleiteten Gesetzesentwurf werden Behinderte zu Bittstellern degradiert, werden Unfallrentner mehrfach in zwei Klassen geteilt, in „Arme“ und „Reiche“ (Einkommensgrenze ohne Rücksicht auf Art und Ausmaß der Versehrtheit) , in „rechtzeitig“ Verunfallte (bis 30.Juni 2001) und jene, die das „Pech“ haben, nach dem 30.Juni zu verunfallen (sie haben, auch wenn ein noch so schwerer Härtefall vorliegt, gar nichts vom „Härteausgleich“), vom wahnwitzigen Administrativaufwand, der damit verursacht wird, ganz zu schweigen.“, ist Svoboda vom Regierungsbeschluß empört.

Anstatt unausgegorene und fehlerhafte Gesetze zu produzieren (z.B. Ambulanzgebühren) wäre es nach Auffassung des KOBV höchst an der Zeit, das System der Unfallrenten in Ruhe einem Weiterentwicklungsprozeß zu unterziehen. Der KOBV hat diesbezügliche Vorschläge bereits vor Monaten an die Regierung und die im Parlament vertretenen Parteien gerichtet, die bisher jedoch noch in keiner Weise aufgegriffen wurden.

Die massive Kritik an der Unfallrentenbesteuerung an sich und an der Almosenregelung für Härtefälle quer aus allen politischen Lagern (auch aus den Reihen der Regierungsparteien) und Interessenvertretungen sollten Anlaß sein, umgehend vom Grundsatz „speed kills“ abzugehen, „gekillt“ werden nämlich ausschließlich die Betroffenen, behinderte Menschen. Stattdessen sollte die Sozialpolitik und Sozialgesetzgebung unseres Landes wieder zu wohldurchdachten und fundierten Problemlösungen zurückgeführt werden, die dazu geeignet sind, den Menschen in ihrer Not und in ihren Schicksalen zu helfen. Ein erster Schritt dazu wäre, die Unfallrentenbesteuerung mit 1.1.2001 aufzuheben, damit wäre auch die unhaltbare „Härteregelung“ überflüssig. Ein zweiter Schritt wäre, wie vom KOBV schon lange gefordert, eine fundierte und eingehend diskutierte Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung.

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