Aber im Jahr 2003 muss wieder bezahlt werden.
In nächster Zeit werden vom Finanzministerium 130.000 Bezieher von Unfallrenten brieflich darüber informiert, dass sie zu Unrecht bezahlte Steuern für das Jahr 2001 und 2002 rückverrechnen können, berichtete die Tageszeitung „Presse“.
Das Finanzministerium nimmt an, dass knapp 150 Millionen Euro an Unfallrentensteuer zurückbezahlt werden müssen. Die Rückzahlung erfolgt im Rahmen der (Arbeitnehmer)Veranlagung beim Finanzamt mit dem „L1-Formular“, das den Betroffenen im August zugesandt werden soll.
Die Unfallrentenbesteuerung ist eine massiv kritisierte Maßnahmen und auch eine außergewöhnliche Pannenserie der ÖVP-FPÖ Regierung. Beschlossen wurde die Besteuerung im Herbst 2000 und sie trat mit 1. Jänner 2001 in Kraft. Bereits ein halbes Jahr nach der Einführung wurde die Besteuerung in den Grundzügen wieder verändert. Im Dezember 2002 stellte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) fest, dass die Regelung wegen fehlender Übergangsfristen verfassungswidrig ist.
Für 2003 muss wieder bezahlt werden
Der VfGH hat zwar die Steuer für die Jahre 2001 und 2002 aufgehoben, für 2003 wird sie aber wieder abzogen wenn dieses Gesetz nicht bis Ende des Jahres novelliert wird. Das ist aber bis jetzt nicht geschehen.