Der KOBV kritisiert: Unfallrentenbesteuerung unsozial und verfassungswidrig
Seit Beginn der Diskussion um die Besteuerung der Versehrtenrenten, hat der KOBV darauf hingewiesen, dass die Besteuerung unsozial und darüber hinaus verfassungswidrig ist. Die nunmehr mit 1.1.2001 in Kraft getretene Unfallrentenbesteuerung trifft gerade sozial schwache Personen besonders hart.
Ein konkretes Beispiel aus unserem Mitgliederkreis zeigt, dass unsere Warnungen berechtigt waren:
Die Pension von Herrn X betrug bis 31.12.2000 S 16.976,– netto. Aufgrund der gemeinsamen Besteuerung der Pension und der Versehrtenrente erhält Herr X ab 1.1.2001 nur mehr eine Pension von S 9.523,– netto. Das bedeutet eine Einkommensminderung von S 7.453,–, d.s. mehr als 40 %, pro Monat.
Das ist unsozial und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechtsposition und Lebensplanung von Herrn X dar. Herr X ist leider kein Einzelfall.
Einer Budgetsanierung auf dem Rücken behinderter Menschen können wir nicht zustimmen. Der KOBV wird alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Besteuerung der Unfallrenten vor dem Verfassungsgerichtshof zu Fall zu bringen.