Unfallrentensteuer – jetzt rückfordern!

ÖAR empfiehlt Antragstellung

Taschenrechner, daneben Euros
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat bekanntlich in einem Erkenntnis verfügt, dass die Unfallrentensteuer für die Jahre 2001 und 2002 aufgehoben wurde. Die Steuer muss somit rückerstattet werden – bislang haben nach offiziellen Angaben aber erst knapp weniger als die Hälfte aller UnfallrentenbezieherInnen einen Antrag gestellt.

Im August erhalten all jene Personen, die bisher keinen Antrag auf Rückzahlung der Unfallrentensteuer gestellt haben und für die auch kein Einkommensteuerbescheid aus dem Jahr 2001 vorliegt, die erforderlichen Formulare automatisch per Post zugeschickt. Die Rückzahlung kann auf schnellstem Weg und unter Berücksichtung etwaiger Ansprüche auf Steuerfreibeträge für außergewöhnliche Belastungen, für Sonderausgaben oder Werbungskosten erfolgen.

Die ÖAR unterstützt in diesem Fall die Kampagne des Finanzministeriums und fordert alle UnfallrentenbezieherInnen auf, möglichst bald ihren Antrag auf Rückerstattung der Steuer zu stellen.

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0 Kommentare

  • Frau Wallishauser, wo lesen Sie in diesem Artikel denn da was von 2003?

  • Niemand wird für 2003 die Unfallrentenbesteuerung zurückerhalten !!! Lesen Sie die diesbezügliche Entscheidung genauer durch.

  • ES IST EIN Irrtum,das Gesetz betreffend der AUVA Rente muß bis Dez. 2003 geändert werden und wird der Steuerpflicht aufgrund seiner Nichtbesteuerung seiner Entstehung 18… ? Höchstbemessung 60 %bei MdE 100 % Haftung des Dienstgebers nur 60 % in der demensprechenden Novelle wird eine Gesetzesänderung bis Dez.2003 erfolgen! Eine Rückerstattung der Unfallrentenbesteuerung ist daher nicht zu erwarten! Studieren Sie die Entscheidung daher genauer!