UNIability: Sparmaßnahmen diskriminieren

Diese Sparmaßnahmen diskriminieren behinderte und chronisch kranke Studierende und können daher von uns nicht akzeptiert werden.

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BIZEPS

Wir – UNIability – wehren uns im Interesse der behinderten und chronisch kranken StudentInnen gegen diese massiven Eingriffe durch das Sparpaket:

1) (erhöhte) Familienbeihilfe wird es nur während der Mindeststudiendauer plus 1 Semester pro Studienabschnitt geben. Dies läßt wesentliche Ergebnisse der 1995 erstmals im Auftrag des BMWF durchgeführten Studie zur Situation von Behinderten und chronisch Kranken an Österreichs Universitäten außer Acht, aus der hervorgeht, daß 45 Prozent der befragten Betroffenen zwar in ihrem Studium (etwas) langsamer vorankommen, aber der gute Notendurchschnitt bestätigt mehrheitlich einen positiven Studienerfolg. Diese Studienverzögerung tritt aufgrund chancenungleicher Studienbedingungen für Behinderte und chronisch Kranke auf und ist erfahrungsgemäß von diesen unverschuldet.

„Laut Österreichischem Statistischen Zentralamt (1992, S19) erfolgt der Studienbeginn durchschnittlich mit 20,7 Jahren. Behinderte und chronisch Kranke verbuchen mit einem Studienbeginnalter von 24 Jahren bereits zu Anfang ihrer akademischen Ausbildung einen (mehr als) dreijährigen zeitlichen Rückstand.“ (Wetzel, Fuchs, 1995, S 62)

Der Verlust dieser finanziellen Unterstützung bedeutet für behinderte und chronisch kranke Studierende weitere Studienverzögerungen, da viele gezwungen sein werden, neben dem Studium zu arbeiten.

2) Für StudentInnen mit mindestens 80 Prozent Behinderung gibt es darüber hinaus nur bis zum 26. Lebensjahr (erhöhte) Familienbeihilfe (bislang 27). Diese gut gemeinte Zusatzbestimmung wird der betroffenen Gruppe nichts nützen, da die befragten behinderten Studierenden im Durchschnitt schon 29,9 Jahre alt waren. Viele behinderte und chronisch kranke StudentInnen fangen ihr Studium im Durchschnitt erst später als Nichtbehinderte an und müßten demnach während des Studiums auf die (erhöhte) Familienbeihilfe verzichten.

3) Es gibt für behinderte Menschen dauernd (erhöhte) Familienbeihilfe, wenn sie als „dauernd erwerbsunfähig“ eingestuft werden: erfahrungsgemäß werden aber erfolgreich Studierende mit Behinderungen gerade aufgrund ihrer Studientätigkeit nicht mehr als „dauernd erwerbsunfähig“ eingestuft, auch wenn sie einen Grad der Behinderung von mehr als 80 Prozent aufweisen.

Sie werden also unter Erfolgsdruck bzgl. Stipendium gesetzt und dann gegenüber ihren behinderten nichtstudierenden Kollegen benachteiligt. Ist das Studium schon ein Grund, als „erwerbsfähig“ eingestuft zu werden und dadurch die dauernde (erhöhte) Familienbeihilfe zu verlieren, werden behinderte und chronisch kranke StudentInnen dadurch hart getroffen.

4) Stichwort Stipendium: Spezifische Förderungen für Studierende mit Behinderungen, wie z. B. der Zuschlag zum Stipendium wegen erheblicher Behinderung in der Höhe von S 2.100,– pro Monat wurde bisher schon nur 6 % der Betroffenen zugesprochen, ging also an der Zielgruppe vorbei. Nachdem jetzt nur mehr bis zum 30. Lebensjahr ein Stipendienbezug möglich sein soll, wird diese Trefferquote noch geringer sein.

5) Studieninteressenten mit Behinderungen und chronischen Krankheiten erfahren bis heute kaum spezifische Studienberatung.

Zusätzliche Kürzungen:

– Arbeitenden behinderten pflegebedürftigen Menschen werden die Körperbehindertenfreibeträge gestrichen. Dies trifft auch behinderte Studierende hart. Denn wie die Studie von Wetzel und Fuchs (1995) zeigt, war 1/4 der Befragten schon vor Studienbeginn berufstätig. Während des Studiums erhöhte sich dieser Anteil immerhin auf 40 Prozent.

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