Universitätsreform: Behinderte Menschen wurden zunächst vergessen

Im Frühjahr dieses Jahres lag das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (UG 2002) zur Begutachtung vor.

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BIZEPS

Dieses Gesetz soll die Vollrechtsfähigkeit der Universitäten bringen und führt mehrere bisherige Gesetze (Universitätsorganisationsgesetz, Universitätsstudiengesetz) in ein alle Bereiche umfassendes Gesamtwerk zusammen.

Ein Ziel des neuen Gesetzes ist es, daß viele Entscheidungen, die bisher zentral im zuständigen Ministerium getroffen wurden, bzw. gesetzlich geregelt waren, nun an den Universitäten selbst getroffen werden sollen. Das Gesetz gibt daher teilweise nur Rahmenbedingungen vor.

Im Begutachtungsentwurf kamen behinderte Menschen bzw. Maßnahmen zur Gleichstellung behinderter Menschen einfach nicht vor.

UNIABILITY brachte daraufhin eine Stellungnahme ein, in der wir forderten, daß die Universitäten durch das neue Gesetz zu Maßnahmen für die Gleichstellung behinderter Menschen verpflichtet werden. Vor allem sollten – im Gegensatz zur jetzigen Situation – an allen Universitäten Behindertenbeauftragte beschäftigt und in alle relevanten Entscheidungsprozesse einbezogen werden.

Diese Stellungnahme, die an einigen Universitäten auch von der Universitätsleitung unterstützt wurde, ging auch an die Behinderten- und Wissenschaftssprecher aller vier Parlamentsparteien.

Auch von der ÖAR gab es eine Stellungnahme mit zahlreichen konkreten Forderungen zur Verbesserung der Studiensituation behinderter Menschen.

Abg.z.NR Christine Lapp (SPÖ) brachte daraufhin eine parlamentarische Anfrage zur Studiensituation behinderter Menschen an Österreichs Universitäten ein.

In der am 21.5.2002 beschlossenen Regierungsvorlage findet sich nun unter den Sogenannten „leitenden Grundsätzen“ (§ 2) auch der Punkt „… besondere Berücksichtigung der Erfordernisse von behinderten Menschen“. Weiters sind auch die besonderen Prüfungsbestimmungen für Menschen mit Behinderungen in das Gesetz aufgenommen. Das heißt, daß eine Prüfung in ihrer Durchführung entsprechend einer Behinderung abgeändert werden kann.

Zum Wunsch nach der Einrichtung bzw. Nachbesetzung von Behindertenbeauftragtenstellen an allen Universitäten schrieb uns der Wissenschaftssprecher der FPÖ, Abg.z.NR Graf, daß diese in den autonomen Bereich der Universitäten fallen werde, ebenso wie Maßnahmen zur Beseitigung baulicher Barrieren gesondert zu behandeln wären und wörtlich:

„Wenn wir für eine Gruppe, wenn auch begründet, eine Regelung verankern würden, kommen die anderen Gruppen, ebenso begründet, und wollen ebenfalls eine Regelung. Dies würde das Gesetz überfrachten und die Reform ad absurdum führen.“

Die Verhandlungen müssen also weiter geführt werden, denn wir sind überzeugt, daß der leitende Grundsatz allein nichts bewirken wird, wenn nicht einige konkrete Maßnahmen vorgegeben werden. Die autonome Entscheidung einer Universität, ob sie eine Behindertenbeauftragtenstelle einrichtet oder nachbesetzt, wird vermutlich von der jeweiligen budgetären Situation dieser Universität abhängen.

Das könnte dazu führen, daß es krasse Unterschiede in den Studienbedingungen für behinderte Menschen an den einzelnen Universitäten gibt, was die Wahlfreiheit der Studienrichtung und des Studienortes massiv einschränken würde. Wir meinen, daß die Gleichstellung behinderter Menschen keinen geringeren Stellenwert im Gesetz haben darf, wie die Gleichstellung von Frauen und Männern und für letztere sind ganz konkrete Zuständigkeiten und Abläufe festgeschrieben.

Das Gesetz soll noch im Juli dieses Jahres beschlossen werden. Wir werden über den weiteren Verlauf berichten.

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