Universitätsreform: Bleiben behinderte Studierende auf der Strecke?

ÖAR fordert Bekenntnis der Unis zur Integration

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Die Beratungen zur Novellierung des Universitätsgesetzes gehen in die Endrunde. Bisher ist allerdings aus der öffentlichen Berichterstattung zum Stand der Diskussionen kein Wort über Studierende mit Behinderung zu entnehmen.

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ – so lautet der Artikel 7 der Bundesverfassung. Damit ist die De-facto-Gleichstellung behinderter Menschen als Staatszielbestimmung vorerst einmal definiert. Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR: „Nicht nur die Gleichstellung von Frauen und Männern darf zielsetzender Grundsatz für Universitäten sein, sondern auch die Chancengleichheit zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen. Im Entwurf sind allerdings keinerlei Maßnahmen zur Verbesserung der Situation behinderter Studierender zu finden.“

Im Detail sind folgende Verbesserungen für behinderte Studierende notwendig: Als AnsprechpartnerInnen vor Ort sind Behindertenbeauftragte mit genauer Definition von Aufgaben und Kompetenzen dringend notwendig. Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung sind darauf angewiesen, dass die Hochschule ihre individuell unterschiedlichen Einschränkungen berücksichtigt: Hör- und Sehbehinderungen erfordern angepasste Prüfungsbedingungen, aber auch die Bereitstellung zusätzlicher Studienmaterialien oder eines Gebärdendolmetschers. Sehbehinderten und blinden Studierenden sollen Studienmaterialien (Seminar- und Prüfungsunterlagen, Grundlagen- und Studientexte, Darstellungen, Tabellen u.a.) mit PC erfasst und in Braille oder Großdruck ausgedruckt zur Verfügung gestellt werden.

Der ÖAR-Präsident abschließend: „Unverständlich ist uns, dass einerseits die Bundesregierung in erfreulicher Weise die Integration von behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt fördert, andererseits jedoch für behinderte Menschen der Zugang zur Universität durch Einhebung der Studiengebühr in vielen Fällen unmöglich wird. Die Befreiung behinderter Menschen von der Studiengebühr wäre eine logische Fortsetzung der Bemühungen der Bundesregierung zur beruflichen Integration von Menschen mit einer Behinderung.“

Die ÖAR fordert Studiengebührenbefreiung für Menschen, die Pflegegeld ab der Stufe III beziehen, oder eine mindestens 70%ige Erwerbsminderung bescheinigt haben.

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