UNO-Konvention: Bleiben 300 Millionen behinderte Frauen unsichtbar?

Das Netzwerk Artikel 3 kritisiert, dass behinderte Frauen im derzeitigen Entwurf der UN-Konvention für behinderte Menschen unsichtbar bleiben. Vorstandsfrau Sigrid Arnade mahnte am 27. April 2004 dringenden Nachbesserungsbedarf an.

Netzwerk Artikel 3
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Das Netzwerk Artikel 3 kritisiert, dass behinderte Frauen im derzeitigen Entwurf der UN-Konvention für behinderte Menschen unsichtbar bleiben. Vorstandsfrau Sigrid Arnade mahnte heute dringenden Nachbesserungsbedarf an. „Obwohl gleich zu Beginn des Entwurfs die Wichtigkeit einer so genannten ‚Gender-Perspektive‘ (Geschlechter-Perspektive, sch) betont wird, fehlt eine solche im restlichen Dokument“, stellt Arnade empört fest. „Selbst bei dem Thema ‚Gewalt und Missbrauch‘ ist nicht von der besonderen Betroffenheit behinderter Frauen die Rede. Das ist aus meiner Sicht der eklatanteste Bereich, in dem Frauen mit Behinderung unsichtbar bleiben.“

Dabei ist die besondere Benachteiligung von Frauen mit Behinderung, so Arnade, längst allgemein bekannt. So werden in Deutschland behinderte Frauen im SGB IX und im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sichtbar, auf europäischer Ebene etwa wird die Situation behinderter Frauen in der Erklärung von Madrid vom März 2002, die zur Vorbereitung des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen diente, thematisiert. Auch der Europarat hat erst vor wenigen Monaten in seiner Publikation Discrimination against women with disabilities (Diskriminierung gegen Frauen mit Behinderungen) die Wichtigkeit dieses Themas betont. Will die UNO nun hinter diesen Erkenntnissen zurückbleiben?, fragt Arnade.

Die nächste Sitzung der Expertenkommission wird vom 24. Mai bis zum 4. Juni in New York stattfinden. Dort soll der vorliegende Entwurf diskutiert werden. In einem Schreiben an VertreterInnen der Bundesregierung, den Behindertenbeauftragten und den Deutschen Behindertenrat betont Arnade, dass dringender Nachbesserungsbedarf an diesem UNO-Dokument für Menschen mit Behinderung besteht: „Die Konvention soll weltweit Gültigkeit haben und respektiert werden und darf daher die über 300 Millionen Frauen mit Behinderung auf dieser Erde nicht aus Versehen ‚vergessen‘. Im Gegenteil, behinderte Frauen müssen in allen Bereichen sichtbar werden!“

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