UNO-Menschenrechtsausschuss empfiehlt Österreich einheitlichen Diskriminierungsschutz

Der Bericht kritisiert auch die mangelnde Reaktion Österreichs auf seine Empfehlungen.

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Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen (UNO) hat sich am 19. Oktober 2007 mit dem vierten periodischen Bericht Österreichs über die Menschenrechtslage und einer Reihe von Schattenberichten – unter anderem vom Klagsverband, der HOSI Wien und Amnesty International – beschäftigt.

Am 30. Oktober 2007 verabschiedete er seine Empfehlungen, die auch Verbesserungen beim Diskriminierungsschutz umfassen:

  • Die Bundes- und Landesgesetze sollten Diskriminierung in der Arbeitswelt und beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen für alle Diskriminierungsgründe verbieten.
  • Der verpflichtende Schlichtungsversuch als Voraussetzung für eine Klage nach dem Behinderteneinstellungsgesetz und dem Behindertengleichstellungsgesetz wird ebenfalls kritisiert.
  • Weiters werden verpflichtende Polizeischulungen zum Umgang mit Minderheiten, insbesondere mit den Roma, empfohlen.
  • Schließlich erinnert der Ausschuss den Bund und die Länder auch daran, in der öffentlichen Verwaltung, besonders bei Leitungspositionen, einen Frauenanteil von 40 % anzustreben und auch in den gesetzgebenden Körperschaften auf eine angemessene Anzahl weiblicher Abgeordneter hinzuwirken.

Diese Empfehlungen kommen zur richtigen Zeit, da derzeit das Gleichbehandlungsgesetz und einige Antidiskriminierungsgesetze der Länder novelliert werden.

Die Empfehlungen an Österreich finden sich hier unter den Punkten 8-10.

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