UNO prüft: Welche Rechte werden behinderten Menschen in Österreich vorenthalten?

Am 2. und 3. September 2013 wird Österreich in Genf von der UNO erstmals in einer so genannten Staatenprüfung zur Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen befragt.

BIZEPS
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Österreich hat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterschrieben und im Jahr 2008 schlussendlich ratifiziert. Damit ist sie in Österreich verbindlich und ihre Einhaltung wird auch regelmäßig von der UNO kontrolliert.

„Doch Lippenbekenntnisse sind zu wenig! Wir fordern endlich ernstgemeinte Bemühungen zur Umsetzung der damit garantierten Rechte“, hält Martin Ladstätter, Leiter des Vereins BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, fest und ergänzt: „Noch immer werden knapp die Hälfte der behinderten Schülerinnen und Schüler nicht in Regelschulen unterrichtet.

Im welchen Bundesland man lebt entscheidet noch immer darüber ob und welchem Maße behinderten Menschen Rechte zuerkannt werden, auf die sie laut Konvention einen Anspruch haben. So hängt es derzeit beispielsweise noch immer vom Gutdünken des jeweiligen Bundeslandes ab, wie viel Persönliche Assistenz behinderte Menschen bekommen.

Wo liegt die größte Herausforderung?

Wenn es um die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich geht herrscht in der österreichischen Politik und Verwaltung häufig eine überhebliche „Bei uns passt eh alles“-Stimmung.

„Die ersten fünf Jahre der verpflichtenden Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zeigt deutlich diese Ignoranz, die in schönem Packpapier versteckt wird“, so Ladstätter.

Das wahrscheinlich bekannteste Beispiel dieser Politik ist der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention den der Ministerrat im Juli 2012 beschlossen hat. „Ein Papiertiger, der unverbindlich Maßnahmen aufzählt, dessen Umsetzung nicht ein Mal mit Indikatoren messbar ist.“ Selbst einen Beschluss des Aktionsplans im Parlament hat diese Regierung verschämt verweigert.

„Wir erwarten uns von der Staatenprüfung Österreichs endlich eine realistische externe Bewertung der Umsetzung von Menschenrechten im Behindertenbereich“, so Ladstätter abschließend.

Zur Information: Chronologische Hintergrundinformationen zu Österreich und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Die Daten als Google-Tabelle.)

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