UNO stellt detaillierte Fragen an Österreich

Wird die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich umgesetzt? Dieser Frage geht ein UN-Fachausschuss regelmäßig nach. Nun hat er eine detaillierte Frageliste (eine sogenannte "List of Issues") an Österreich übersandt, die die Republik schriftlich beantworten muss. Was das konkret bedeutet, erklärt die Vorsitzende des Monitoringausschusses gegenüber BIZEPS.

Christine Steger
Christine Steger

„Die sogenannte List of Issues beinhaltet Fragen zur Situation von Menschen mit Behinderungen an die Republik Österreich. Der Staat muss die Fragen der Vereinten Nationen nun innerhalb eines Jahres beantworten. Damit wird ermittelt, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich umzusetzen“, ist auf der Homepage des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu lesen.

Wie entsteht diese List of Issues?

Die List of Issues wurde auf Basis der Gespräche mit der Zivilgesellschaft, der Volksanwaltschaft und dem Monitoringausschuss erarbeitet und zeigt die thematischen Schwerpunkte der Staatenprüfung im kommenden Jahr auf.

Dies erklärt Christine Steger, Vorsitzende des Monitoringausschusses, im BIZEPS-Interview und sie ergänzt: „Damit wollen die Vereinten Nationen ermitteln, inwiefern die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wird.“

Was genau wird Österreich gefragt?

Im September 2018 informierte die Zivilgesellschaft, der Monitoringausschuss und die Volksanwaltschaft bei einem Treffen in Genf den UN-Fachausschuss über ihre Einschätzung zur Umsetzung der Konvention. Danach veröffentlichte der UN-Fachausschuss eine umfangreiche Fragenliste (List of Issues).

Diese Frageliste wurde von der UNO in Englisch erstellt. Der Monitoringausschuss hat sie nun ins Deutsche übersetzt.

Wo mangelt es an der Umsetzung in Österreich?

„Die kommende Staatenprüfung wird zeigen, wo es in Österreich bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen mangelt. Leider mussten wir seit der letzten Staatenprüfung im Jahr 2013 bei einigen Themen Stillstand und sogar Rückschritte verzeichnen“, erläutert Christine Steger.

Die Vorsitzende des Monitoringausschusses führt aus: „In Österreich leben immer noch zahlreiche Menschen mit Behinderungen in großen Einrichtungen, die nicht der UN-Behindertenkonvention entsprechen. Ein Trend zur De-Institutionalisierung ist nicht erkennbar. Und auch die Inklusion im Bildungsbereich muss forciert werden. Österreich hat großen Nachholbedarf.“

Eine Herausforderung ist immer noch, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Bundesländern in Österreich sehr unterschiedlich verläuft.

„Das heißt, welche Möglichkeiten eine Person mit Behinderungen hat, zum Beispiel, ob sie Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen kann, hängt vom Wohnort innerhalb Österreichs ab. Und das, obwohl die Konvention das Recht auf selbstbestimmtes Leben garantiert“, gibt Steger zu bedenken.

Gibt es auch Verbesserungen seit der letzten Staatenprüfung?

Seit der Staatenprüfungs Österreich im Jahr 2013 hat sich manches verändert. „Positiv hervorzuheben ist die sprachliche Überarbeitung der deutschen Übersetzung der Konvention, das im vergangenen Jahr verabschiedete Inklusionspaket oder auch die Reform des Sachwalterschaftsrechts; dem gegenüber stehen jedoch auch negative Entwicklungen wie der Anstieg der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen oder die Rücknahme der Mindeststandards beim barrierefreien Bauen“, resümiert Steger abschließend.

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5 Kommentare

  • Die Diakonie in Deutschland steht in der Liste der anerkannten BundesVerbände auch für Verbandsklagen, mit denen, wenn man Mitglied ist, auch über die Schlichtungsstellen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Verbandsklage erheben kann. Es stellt sich die Frage, warum viele lang bestehende gemeinnützig arbeitende Vereine unter diesen Gesichtspunkten sich nicht entschließen können, auch ohne Vereinsgelder helfen zu können? Wir sind zur allgemeinen und unserer Unfallproblematik (Wegeunfall und Unfälle in Einrichtungen)im Rahmen der Schlichtung auch an die Berufsbetreuerin M. Krohn herangetreten, das so von der Schlichtungsstelle gar nicht beabsichtigt war, obgleich der Bundesunfallträger, die Berufsgenossenschaft, die Mitwirkung der gesetzlichen Vertretung (Fr. Krohn) durch eine Schweigepflichtentbindungserklärung ihr gegenüber, den Ursprungseltern Auskünfte geben zu können, als Regel aufstellte. Durch die Mithilfe der gesetzlichen Vertreterin M. Krohn gelang es uns, Einblick in die Arbeit der Berufsgenossenschaft in Köln zu erhalten.



    Fazit: Wenn die Mithilfe von Betreuungspersonal ausdrücklich erwünscht ist, können sich Vereine dem nicht verschließen, sokönnten sie sich beispielsweise zu einem Verband zusammenschließen und die Interessen aller betroffenen Menschen wahrnehmen. Darüberhinaus erhalten sie als Verband die Unterstützung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, vielleicht werden sie sogar gefördert.



    MfG

    Familie Simon und Andrea Martina

    Huber

  • Sehr geehrter Hr Ladstädter,

    an Kleinigkeiten kann man erkennen, dass österreichische Politiker/innen im Unterbewußtsein das noch immer in sich rumtragen, das behindertes Leben „UNWERTES LEBEN“ sei, da wir ja durch Jahrhunderte so erzogen wurden.
    Zu erkennen an Winzigkeiten zb bei öffentlichen Veranstaltungen, Theater, Kinos etc etc etc…..ein Behindertenplatz zumeist menschenunwürdigst. Weiters die Gehsteige, diese schönen Stolperfallen. Ich will gar nicht weiteres ausführen, denn es schmerzt mich sehr, wie geistig erkrankt, wir alle sind. „JEDER GEGEN JEDEN“ und „WIR GEGEN UNS ALLE“ das tun wir weltweit seit Jahrtausenden, WIR ALLE SIND KRIMINELL UND KORRUPT und ermorden uns täglich!!!!!!

  • Was mich wirklich wundert? Dass den behinderten Menschen nicht einmal genug ist, ständig irgendwelche Fragen etc. zu beantworten. In dieser Zeit wären Klagen schneller und effektiver…

    • Gerne Herr/Frau x@x, nur jede_r hat vielleicht nicht das nötige „Kleingeld“ um Klagen führen zu können.
      Grundsätzlich bin ich aber auch dafür, dass wir alle miteinander mehr unsere Rechtsmöglichkeiten auskosten (Schlichtungen, Klagen), neben den mühsamen Strukturen, die die UNO für ihr Rechtsgebilde vorsieht.