UNO will reproduktives Klonen verbieten

US-Firma jubelt über ersten geklonten Embryo

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Nahezu zeitgleich sind zwei Meldungen über internationale Nachrichtenagenturen gekommen: Die Katholische Nachrichtenagentur berichtet über Pläne der UNO, reproduktives Klonen völkerrechtlich verbieten zu wollen. Pressetext Austria meldet, dass das US-Unternehmen Advanced Cell Technology den ersten menschlichen Embryo im Frühstadium geklont hat.

In der UNESCO-Deklaration über „Menschliches Genom und Menschenrechte“ hatte sich die UNO bereits 1997 gegen das Klonen von Menschen ausgesprochen. Es heißt: „Praktiken, die der Menschenwürde widersprechen, wie reproduktives Klonen von Menschen, sind nicht erlaubt.“ Deklarationen sind völkerrechtlich aber nicht verbindlich, sondern haben lediglich empfehlenden Charakter.

Im vergangenen August wurde ein US-Bundesgesetz verabschiedet, nach dem das Klonen von Menschen nicht aus Steuergeldern der Bürger subventioniert werden darf. Kritiker warfen der US-Regierung vor, sich aus der Verantwortung zu stehlen: Wer über genügend finanzielle Mittel verfüge, könne trotz dieses Gesetzes klonen, wen, was und wie er immer wolle.

Die Firma Acvanced Cell Technology (ACT) hat nach eigenen Angaben weder gegen die Deklaration, noch gegen das US-Gesetz gehandelt, weil es sich nicht um reproduktives Klonen, sondern „um einen Meilenstein am Weg zum therapeutischen Klonen“ handle. ACT-Forscher Robert Lanza: „Wir produzieren keine Individuen. Der Klon ist nur zelluläres Leben. Das Projekt soll lebensrettende Therapie für den Menschen ermöglichen.“ Das Projekt sei ausschließlich aus privaten Mitteln finanziert worden.

Für das Experiment haben sieben Frauen im Altern zwischen 24 und 32 Jahren insgesamt 71 Eizellen zur Verfügung gestellt. Aus diesen wurden 39 ausgesucht und auf zwei verschiedene Weisen behandelt: Ein Teil der Eizellen wurde so weit manipuliert, dass sich ohne Befruchtung ein Embryo gebildet hatte. Beim zweiten Teil wurde den Eizellen der Zellkern – und damit die Erbinformation entnommen – und dann durch die einer Körperzelle des potenziellen Empfängers ersetzt.

In beiden Fällen teilte sich ein Großteil der Zellen bis über das Acht-Zell-Stadium hinaus. Die Forscher sind überzeugt, dass über diesen „embryonalen Umweg“ Stammzellen aus den Zellen von Patienten geschaffen werden können. Diese in alle Gewebe entwickelbaren Stammzellen sollten in den Körper von Patienten implantiert werden und die Aufgabe „verschlissener“ Organe übernehmen.

US-Präsident George W. Bush ließ über die Sprecherin des Weißen Hauses, Jennifer Millerwise, ausrichten, er sei entschieden gegen diese Art des Klonens. „Der Präsident hofft, dass vom US-Kongress rasch ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wird.“ In einigen Bundesstaaten ist das Klonen von Menschen bereits verboten.

Die UN-Generalversammlung verabschiedete am 19. November eine Resolution zur Erarbeitung einer „Internationalen Konvention zum Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen“. Diese Resolution war auf Initiative von Frankreich und Deutschland zustande gekommen. Für Februar kommenden Jahres ist die Einberufung eines Ausschusses geplant, der über die international verbindliche Vereinbarung verhandeln soll.

Wie undeutlich die Grenze zwischen reproduktivem und therapeutischem Klonens ist, hat ACT mit diesen Klonierungen deutlich gezeigt: Über Klonen wurden menschliche Embryonen erzeugt, womit es ein reproduktiver Vorgang wäre. Die Embryos werden aber nicht zur „Herstellung“ von Menschen verwendet, sondern um Stammzellen zu gewinnen: Und damit handelt es sich möglicherweise doch um therapeutisches Klonen.

Ob der US-Kongress und UNO darauf Antworten wissen, werden wohl erst die Entwürfe für Gesetze und Resolutionen zeigen.

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