Unruhige Träume – oder: das Wiener Veranstaltungsgesetz: „Schutz“ durch Ausschluß

In Georg Taboris Stück "Unruhige Träume" spielt Peter Radtke einen Rollstuhlfahrer. Dieses Stück dürfen RollstuhlfahrerInnen nicht sehen.

Ortschild mit Aufdruck Wien
BilderBox.com

Das Wiener Veranstaltungsgesetz sieht unter dem Paragraphen „Schutz für gehunfähige Personen“ vor, daß Veranstaltungsorte, die nicht behindertengerecht sind (und das sind die meisten), für diesen Personenkreis verboten sind. (siehe letzte Ausgabe von Muskel Aktiv, Seite 21)

Glücklicherweise halten sich die wenigsten Veranstalter an dieses unmenschliche und diskriminierende Gesetz und lassen mit dem Hinweis, daß es „eigentlich“ verboten ist, „gnadenhalber“ eine Teilnahme zu.

Diese Bestimmungen gelten übrigens nur in Wien: in Graz und Klagenfurt z. B. dürfen RollstuhlfahrerInnen auch in die verwinkeltsten Kellertheater.

Die Probebühne am Schwarzenbergplatz, in der Taboris Stück aufgeführt wurde, hat sogar einen Lift, nur ist dieser lediglich über ein paar Stufen erreichbar …

Am 14. 6. freuten sich zwei Männer und zwei Frauen auf einen schönen Theaterabend am Schwarzenbergplatz. Da drei von ihnen RollstuhlbenützerInnen sind, endete die Freude in einer Diskussion mit einem Polizisten, einem Feuerwehrmann und drei Herren von der Theaterverwaltung, die ihnen den Zutritt verwehrten.

Stur nach Vorschrift handelnd, mit der Bemerkung, daß glücklicherweise höhere Beamte zu sagen haben, was zu tun sei, jegliche Zivilcourage vermissend, zeichneten sich diese Beamten besonders aus.

Erst als die SchauspielerInnen informiert wurden und – sensibilisiert durch ihren Kollegen Radtke – das Publikum informierten, trug dieses gegen den Protest der Beamten die drei Personen in den Saal.

Am Rande bemerkt, thematisiert das Stück den Ausschluß „Andersartiger“ …

Der anwesende Polizist informierte noch jeden über die Unrechtmäßigkeit dieses Tuns und holte Verstärkung.

Erst dieses Polizeikommando fand den Anlaß nicht wichtig genug, um die Vorstellung zu stören.

Nichts desto trotz wird die Demütigung, das Gefühl, durch diskriminierende Vorschriften erst recht behindert zu werden, bleiben, solange dieses Gesetz Gültigkeit hat.

Polizei- und Feuerwehrbeamte könnten den Schutz für gehbehinderte Personen abgesehen davon besser gewährleisten, wenn sie im Transport von Rollstühlen oder der Hilfestellung für gehbehinderte Personen über Treppen geschult wären.

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