Unsere Bahn: Modern und ausgrenzend
„Es ist wirklich unvorstellbar, wie sehr die Bedürfnisse behinderter und älterer Menschen die Regierung kalt lassen“, zeigt sich Eduard Riha, Generalsekretär der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR), verärgert.
Bekanntlich wurde am Mittwoch im Nationalrat im Rahmen des Deregulierungsgesetzes 2001 auch eine Änderung des Eisenbahngesetzes beschlossen. „Weder wurden Interessenvertretungen behinderter Menschen zur Begutachtung eingeladen, noch wurde auch nur irgend eine Maßnahme zur Miteinbeziehung der Stimme Betroffener gesetzt.“, so der Generalsekretär weiter.
Abänderungsanträge von den Grünen und der SPÖ, die dazu aufforderten, beim baulichen Zugang der Bahn auf behinderte und ältere Menschen sowie auf Mütter mit Kindern Rücksicht zu nehmen, wurden mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt.
Die Bahn gehört noch immer zu jenen Bereichen, wo Menschen mit Handicaps einen wahren Spießrutenlauf hinsichtlich der Zugänglichkeit in Kauf nehmen müssen. Es ist daher für die ÖAR als Dachorganisation aller Behindertenverbände Österreichs außer Frage, dass -insbesondere, da demnächst auch andere Betreiber neben den ÖBB auftreten können – klare Vorgaben zur Barrierefreiheit von Infrastruktur und rollendem Material gemacht werden und die Inhalte der Verfassung (Artikel 7 Bundesverfassung betreffend die Gleichstellung behinderter Menschen „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“) umgesetzt werden.