MA 47 fordert: 1800 KundInnen sollen Stunden gestrichen werden!!
Seit nunmehr knapp einem Jahr ist des Bundespflegegeldgesetz in Kraft getreten. Im 15a-Vertrag zwischen Bund und Ländern wurde der Ausbau der Sozialen Dienste durch die Länder festgelegt.
In Wien passiert genau das Gegenteil: Es gibt neue Richtlinien der MA 47 wo an die Sozialen Stützpunkte die Weisung erteilt wird, 1800 KundInnen Stunden zu streichen!
Begründung: Je nach Pflegegeldstufe gelten folgende Stunden pro Monat: Stufe 1 (22 h), Stufe 2 (30 h), Stufe 3 (43 h), Stufe 4 (69 h), Stufe 5 (95 h), Stufe 6 (129 h), Stufe 7 (172 h).Dies ist nur ein Bruchteil des amtlich zugestanden Bedarfes.
Trotz der Verteuerung von bis zu 400 % können die KundInnen nicht die nötigen Stunden erhalten.
(Kommentar überflüssig)