Unterstützungsstrukturen für Menschen mit Behinderungen sichern!

Alarmierende Arbeitsmarktzahlen erfordern rasches Handeln

Logo ÖZIV Bundesverband - Für Menschen mit Behinderungen
ÖZIV

Der ÖZIV Bundesverband hat – wie auch andere Organisationen – immer wieder auf die schwierige Situation für Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt hingewiesen.

Aktuelle AMS-Daten untermauern diese Warnungen: Die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen stieg im Jänner um 13,9% – ein 3,6-mal stärkerer Anstieg als insgesamt. Die Verweildauer in Arbeitslosigkeit liegt bei 214 Tagen, fast drei Monate länger als der Durchschnitt. Junge Menschen sind leider besonders betroffen!

Sehr alarmierend stellt sich auch die Zunahme der Langzeitbeschäftigungslosigkeit dar: Insgesamt stieg die Zahl der langzeitbeschäftigungslosen Personen im Jänner um 14,1 Prozent. Bei Menschen mit Behinderungen jedoch um 17,9 Prozent – und damit noch einmal stärker.

„Angesichts der dramatischen Lage auf dem Arbeitsmarkt, ist eine nachhaltige Finanzierung entsprechender Unterstützungsangebote DRINGEND erforderlich.“, erklärt Rudolf Kravanja, Präsident des ÖZIV Bundesverbands.

„Die aus dem Ausgleichstaxfonds (ATF) finanzierten Dienste der beruflichen Inklusion wie beispielsweise die NEBA-Angebote oder die exklusiv vom ÖZIV durchgeführten SUPPORT-Angebote bieten Betroffenen nachweislich erfolgreiche Unterstützung bei Job-Sicherung bzw. Erlangung von Arbeitsplätzen.“, ergänzt ÖZIV-Geschäftsführer Gernot Reinthaler.

„Um diese Erfolge nicht zu gefährden, bedarf es rascher Anstrengungen, den ATF dauerhaft mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten.“, so Kravanja und Reinthaler. „Dass der Unterstützungsbedarf steigt, sehen wir auch bei der wachsenden Nachfrage bei den arbeitsmarktpolitischen Angeboten des ÖZIV.“

„Das aktuelle ATF-System ist vom Auf und Ab der Wirtschaft abhängig. Der ÖZIV fordert daher eine Entkoppelung: Die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt darf nicht mehr von `Strafzahlungen´ säumiger Firmen abhängen, sondern muss fix im Staatshaushalt verankert werden.“ stellen Rudolf Kravanja und Gernot Reinthaler die Position des ÖZIV klar.

Der ÖZIV Bundesverband verweist zudem auf die Verpflichtung, welche die Republik mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) eingegangen ist. „In der UN-BRK ist im Artikel 27 festgehalten, dass Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen ist und die dafür erforderlichen Unterstützungsleistungen bereitzustellen sind. Die Maßnahmen des ATF leisten dazu einen zentralen Beitrag und sind ein wesentlicher Baustein zur Umsetzung dieser Verpflichtung in die Praxis.“, so Rudolf Kravanja und Gernot Reinthaler.

Abschließend fasst Rudolf Kravanja die Position des ÖZIV Bundesverbands wie folgt zusammen: „Als Präsident des ÖZIV fordere ich daher:

  • Vom Sonderfonds zum rechtlich fix verankerten Budgetbestandteil: Wir brauchen die vollständige Entkoppelung der Finanzierung aller inklusionsfördernden Leistungen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt von Wirtschaftsschwankungen.
  • Staatliche Finanzgarantie: Inklusion ist eine staatliche Kernaufgabe nach der UN-BRK und darf nicht länger von den ‚Strafzahlungen‘ säumiger Firmen abhängen.
  • Fixe Verankerung: Der Ausgleichstaxfonds (ATF) muss durch ein gesetzlich verankertes Budget im Staatshaushalt abgesichert werden, um Unterstützungsstrukturen dauerhaft zu garantieren.“
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Weiterführende Themen zu diesem Artikel

Ähnliche Artikel

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.