Das neue Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz ist nur wenige Monate alt und schon häufen sich Beschwerden über stundenlange Wartezeiten. Es trat am 1. April 2019 in Kraft. Ein Kommentar.

Denn Patientinnen und Patienten, die liegend oder in Tragsesseln transportiert werden, dürfen nur noch von Rettungsorganisationen mit Sanitätern befördert werden.
„Die Neuregelung ist aus Sicht der gemeinnützigen Rettungsorganisationen ein Meilenstein in der Qualitätssicherung für die Menschen in Wien“, frohlockten einige Rettungsorganisationen.
Doch nun ist das Chaos durch die unausgegorene Gesetzesänderung Realität. Noch schauen die Stadt Wien und Stadtrat Peter Hacker tatenlos zu. Es gab von Anfang an Indizien, dass dieses Vorhaben unausgegoren ist.
Langes Warten auf Transport
Es liegen viermal so viele Beschwerden bei der Patientenanwaltschaft vor, als letztes Jahr, berichtete ORF-„Wien heute“ am 10. September 2019 und man erfährt: „Bei den Krankentransporten krankt es offenbar am System.“
Patientenanwältin Sigrid Pilz hatte 2018 die Gesetzesnovelle begrüßt, heute ist sie damit nicht mehr zufrieden:
Es wird berichtet, dass Patienten wichtige Arzttermine oder Dialyse oder andere Behandlungen versäumen, weil sie schlicht und einfach warten. In einem Fall waren es sogar 7 Stunden.
Die Patientenanwaltschaft verzeichnet in den ersten 8 Monaten 2019 bereits viermal so viele Beschwerden wie im gesamten letzten Jahr.
Gesetz schädigte Fahrtendienste und überfordert Rettungsdienste
Die Beschwerden hätten sich in den vergangenen Monaten vermehrt. Patientenanwältin Pilz hält laut ORF fest: „Sie haben alle denselben Hintergrund, dass sich die Wartezeiten verlängert haben und dass offensichtlich die Rettungsorganisationen mit der Fülle der Aufträge nicht zurechtkommen.“
Der Fahrtendienst Haller Mobil verzeichnete seither eine rapide Abnahme der Anzahl von Fahrten und die MitarbeiterInnenzahl sank um dutzende Personen, informiert der „Wien heute“-Bericht.
Schlimmer erging es dem Fahrtendienst GWS-Krankenbeförderung, der laut Kurier heuer Konkurs anmelden musste, da innerhalb weniger Wochen ein Minus von 70 Prozent des Umsatzes verzeichnet wurde, berichtete der ORF. Das hat 52 Mitarbeitern den Job gekostet.
„Hinsichtlich dieser Gesetzesnovelle zum Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz sei eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof anhängig“, ist dem Kurier ebenfalls zu entnehmen.
Ist eine Gesetzesnovelle notwendig?
Die Gesetzesnovelle über das Krankentransportgesetz muss überdacht werden, so eine der Forderungen. In den nächsten drei bis vier Wochen sollte es Gespräche geben, wer wen transportieren darf.
„Ein gemeinsamer Dialog zum Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz wird immer dringender, um die auftretenden Probleme im Wiener Rettungswesen zu lösen“, so die Gesundheitssprecherin der Neuen Volkspartei, Ingrid Korosec und sie hält fest: „Für die Wiener Patientinnen und Patienten braucht es ein funktionierendes Miteinander von Rettungsorganisationen und Fahrtendiensten.“
Notwendig ist eine kritische Überprüfung der Auswirkungen dieses Gesetzesvorstoßes. Wahrscheinlich wird man die eine oder andere Schwachstelle beseitigen müssen.
Seit der Gesetzesänderung gibt es in Wien ein System, das Rettungsorganisationen überfordert, Fahrtendienste schädigt und Patientinnen und Patienten zu langen Wartezeiten nötigt. Wohlgemerkt um sogar noch mehr Steuergeld als vorher. Das kann niemand gewollt haben, oder?
Siehe: ORF