UPR: Nach vier Jahren prüft die UNO erneut die Menschenrechtslage in Österreich

Der Klagsverband hat seinen Schattenbericht bereits abgegeben.

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Klagsverband

Im November 2015 ist es wieder soweit: Die Menschenrechtslage in Österreich wird im Rahmen der universellen Menschenrechtsprüfung der UNO (Universal Periodic Review – UPR) überprüft.

Auch diesmal hatte die Zivilgesellschaft die Möglichkeit, Berichte zur Lage der Menschenrechte in Österreich abzugeben.

Kaum Verbesserungen für Diskriminierungsschutz in Österreich

Der Klagsverband wiederholt in seinem aktuellen Schattenbericht (der Text ist auf Englisch) viele der Forderungen vom letzten Mal. Das war notwendig, weil Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung und zur Gleichstellung seit der Prüfung 2011 nicht wie gefordert umgesetzt wurden.

Die wesentlichen Forderungen des Klagsverbands:

  • Diskriminierungsschutz: Die Ausweitung des Schutzes vor Diskriminierung ist auch bekannt als „Levelling-up“. Gemeint ist der Diskriminierungsschutz beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. In diesem Bereich sind bislang nur die Gründe Geschlecht und ethnische Herkunft geschützt.
  • Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch: Derzeit kann bei Fällen von Diskriminierung nur auf Schadenersatz geklagt werden. Vor allem bei baulichen Barrieren ist das für die KlägerInnen absolut unbefriedigend, weil sich dadurch an der diskriminierenden Situation nichts ändert.
  • Inklusive Schule: Von einer Schule, in der alle Kinder gleichberechtigt lernen können, ist Österreich noch weit entfernt.

Vertiefende Informationen zu den Forderungen des Klagsverbands finden sich im Schattenbericht (englisch!).

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