Bundesregierung bei der Umsetzung der Empfehlungen von 2011 säumig.
Heute, am 9. November 2015, muss sich Österreich zum zweiten Mal nach 2011 der Überprüfung durch die UNO stellen.
Bei der Staatenprüfung in Genf wird die Menschenrechtssituation des Landes im Rahmen der Universal Periodic Review (UPR) überprüft. Dem UPR-Komitee liegen sowohl der offizielle Staatenbericht der österreichischen Bundesregierung als auch die Schattenberichte der Zivilgesellschaft vor. VertreterInnen der UN-Mitgliedsländer haben die Möglichkeit, die österreichische Delegation zu befragen.
Empfehlungen nur zum Teil umgesetzt
Nach der ersten Prüfung Österreichs im Jahr 2011 hatte die UNO eine umfangreiche Liste mit Empfehlungen an die österreichische Bundesregierung formuliert, um die Menschenrechte in Österreich zu verbessern. Aus Sicht des Klagsverbands hat die heimische Regierung in den vergangenen vier Jahren aber nur wenige Empfehlungen tatsächlich umgesetzt.
Für den Bereich Antidiskriminierung bleiben deshalb auch zahlreiche Forderungen offen, die schon bei der ersten Überprüfung 2011 formuliert wurden, und die der Klagsverband in seinem aktuellen Schattenbericht bekräftigt hat.
Dazu gehört vor allem die Forderung nach einer inklusiven Schule und nach der Einführung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs im Gleichbehandlungs- und im Behindertengleichstellungsrecht. Die Empfehlung, die Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsgesetze in Österreich zu harmonisieren, zählt zu den Dauerbrennern auf der Forderungsliste des Klagsverbands und wird auch von internationalen Gremien immer wieder gefordert.
Die UPR-Empfehlungen der UNO an Österreich werden für den 11. November 2015 erwartet.