Das Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland hat ein entscheidendes Urteil gefällt, das besagt, dass Fluggesellschaften verpflichtet sind, die Kosten eines Ersatztickets zu tragen, wenn eine Person mit eingeschränkter Mobilität, wie ein Rollstuhlfahrer, einen Anschlussflug verpasst, weil sie das Flugzeug nicht rechtzeitig verlassen konnte.

Dieses Urteil erfolgte nach einem spezifischen Fall, in dem ein Rollstuhlfahrer und seine Frau von Frankfurt nach St. Petersburg über Budapest fliegen wollten.
Trotz der Tatsache, dass sie einen straffen Zeitplan für ihren Anschlussflug hatten, wurde ihnen erst nach allen anderen Passagier:innen erlaubt, das Flugzeug zu verlassen. Das führte dazu, dass sie ihren Anschlussflug verpassten.
Das Paar war gezwungen, neue Tickets zu kaufen und erreichte St. Petersburg mit einer Verzögerung von zehn Stunden. Als Reaktion darauf reichten sie eine Klage gegen die Fluggesellschaft ein und verlangten eine Rückerstattung der Kosten für die Ersatztickets sowie eine Entschädigung für die Verspätung.
Ursprünglich urteilte das Landgericht Frankfurt am Main, dass das Paar ein Recht auf Rückerstattung der Kosten für die Ersatztickets hatte, lehnte jedoch eine Entschädigungszahlung ab, da der Anschlussflug technisch gesehen nicht verspätet war. Dieses Urteil wurde jedoch vom BGH aufgehoben, das entschied, dass die Fluggesellschaft für eine Entschädigungszahlung haftbar gemacht werden kann.
Das BGH argumentierte, dass die Fluggesellschaft die Verantwortung dafür trägt, da das Paar seinen Anschlussflug verpasst hat, weil es ihm nicht ermöglicht wurde, das Flugzeug rechtzeitig zu verlassen.
Dieses Urteil stellt einen bedeutenden Präzedenzfall in Deutschland dar, der die Rechte von Passagier:innen mit eingeschränkter Mobilität stärkt. Es unterstreicht die Verantwortung von Fluggesellschaften, diese Passagier:innen priorisiert zu behandeln und sicherzustellen, dass Mobilitätseinschränkungen ihre Reisepläne nicht beeinträchtigen.
Siehe auch: Tagesschau, aero.de, FAZ
Klaudia Karoliny,
21.07.2023, 18:42
Völlig richtig das Urteil! Gratulation für diesen Präzedenzfall, der hoffentlich bald auch in Österreich Schule macht.