Report über Einhaltung der Menschenrechte 1996; herausgegeben von der Abteilung für Demokratie, Menschenrechte und Arbeit, am 30. Jänner 1997.

Die Sektion 5 enthält unter dem Titel „Diskriminierung auf Grund von Rasse, Geschlecht, Religion, Behinderung, Sprache, Sozialstatus“ folgendes über Österreich:
Behinderte Menschen werden gesetzlich gegen Diskriminierung in den Bereichen Wohnen, Ausbildung und Arbeit geschützt. …
Kein Bundesgesetz schreibt eine (Gebäude-) Zugänglichkeit für körperlich behinderte Menschen vor; manche öffentliche Gebäude sind praktisch unzugänglich für die, die keine Stufen steigen können.