USA: Ende der Todesstrafe für geistigbehinderte Menschen?

Oberstes Gericht der USA vor Entscheid

USA-Flagge und Freiheitsstatue
BilderBox.com

Der Oberste Gerichtshof in Washington berät zur Zeit über die Verfassungsmässigkeit der Todesstrafe für geistigbehinderte Menschen. Das Richtergremium hat über den Fall eines in Virginia zum Tode Verurteilten zu entscheiden, der 1986 einen Mann entführt und getötet hatte. Der zur Tatzeit 18-Jährige hat einen Intelligenzquotienten von 59. Personen mit einem IQ unter 70 gelten in der Regel als geistig behindert.

Das oberste amerikanische Gericht hatte vor 13 Jahren entschieden, dass die Hinrichtung geistigbehinderter Menschen nicht prinzipiell gegen die amerikanische Verfassung verstosse. Die Richter hatten argumentiert, dass es „keine ausreichenden Beweise für einen landesweiten Konsens“ gebe, aus dem geschlossen werden könne, dass solche Hinrichtungen die „Grundsätze der Anständigkeit“ verletzten.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich