USA: Müssen Internetseiten von Unternehmen barrierefrei sein?

Ein blinder Mann wollte bei der Pizzakette Domino’s eine Pizza bestellen, konnte es allerdings nicht, weil die Internetseite nicht barrierefrei ist. Er zog vor Gericht!

Ein Teller mit einer Fischpizza mit Oliven und viel Basilikum auf einem schönen Holztisch, links liegt ein rotweißkarriertes Tischtuch, rechts Messer und Gabel. Rundherum noch Knoblauch, Chillischoten und Paradeiser.
Foto von Engin Akyurt von Pexels

Mittlerweile 3 Jahre zieht sich der Rechtsstreit zwischen Guellermo Robles und dem Unternehmen Domino’s, berichtet CNBC. Das Bundesberufungsgericht entschied zugunsten Guellermo Robles. Es befand, dass auch Internetseiten von Unternehmen barrierefrei sein müssen. Das Unternehmen Domino’s legte Berufung ein. Domino’s hat den obersten Gerichtshof ersucht, zu seinen Gunsten zu entscheiden.

Domino’s vertritt, wie viele andere Unternehmen, die verklagt werden auch, den Standpunkt, dass unklar sei, wie barrierefreie Internetseiten aussehen müssen, da die Bundesregierung das nicht näher erläutert hat, in Gesetzen.

Der Kläger und auch Behindertenorganisationen sehen es natürlich anders und argumentieren, dass internationale Standards existieren, an die man sich halten kann. Gemeint sind wohl die sogenannten „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WCAG“.

Mitte August 2019 kehrt der oberste Gerichtshof der USA wieder aus der Sommerpause zurück und muss entscheiden, ob er sich des Falles annimmt.

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