Ein blinder Mann wollte bei der Pizzakette Domino’s eine Pizza bestellen, konnte es allerdings nicht, weil die Internetseite nicht barrierefrei ist. Er zog vor Gericht!
Mittlerweile 3 Jahre zieht sich der Rechtsstreit zwischen Guellermo Robles und dem Unternehmen Domino’s, berichtet CNBC. Das Bundesberufungsgericht entschied zugunsten Guellermo Robles. Es befand, dass auch Internetseiten von Unternehmen barrierefrei sein müssen. Das Unternehmen Domino’s legte Berufung ein. Domino’s hat den obersten Gerichtshof ersucht, zu seinen Gunsten zu entscheiden.
Domino’s vertritt, wie viele andere Unternehmen, die verklagt werden auch, den Standpunkt, dass unklar sei, wie barrierefreie Internetseiten aussehen müssen, da die Bundesregierung das nicht näher erläutert hat, in Gesetzen.
Der Kläger und auch Behindertenorganisationen sehen es natürlich anders und argumentieren, dass internationale Standards existieren, an die man sich halten kann. Gemeint sind wohl die sogenannten „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WCAG“.
Mitte August 2019 kehrt der oberste Gerichtshof der USA wieder aus der Sommerpause zurück und muss entscheiden, ob er sich des Falles annimmt.
Silvia
14.09.2019, 11:44
Da habe ich neulich einen ganz interessanten Beitrag gelesen. Demnach wird das Urteil, welches Dominos herbeiführen will auch langfristige Wirkungen haben, was meint ihr? https://www.netz-barrierefrei.de/wordpress/newsletter-digitale-barrierefreiheit/neuigkeiten-zur-barrierefreiheit-im-september-2019/#Der_Fall_Domino8217s
André Rabe
08.08.2019, 12:54
Das ist eine sehr fadenscheinige Ausrede. Offenbar wollen sie nicht. Und das könnte ein Grund sein, da erst mal nichts mehr zu kaufen. Gibt’s die nicht auch in Europa / Deutschland? Wenigstens für mich.