Gesetz für verfassungswidrig erklärt
„Ein Richter in Eugen, US-Bundesstaat Oregon, hat ein Gesetz zur Legalisierung ärztlicher Hilfe beim Selbstmord für verfassungswidrig erklärt. Nachdem im November 1994 verabschiedeten Gesetz wäre es volljährigen Sterbenskranken möglich gewesen, sich von ihren Hausarzt ein tödliches Mittel verschreiben zu lassen“, erläuterte der Kurier am 5. August 1995 und führt aus: „Voraussetzung dafür wäre eine Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten gewesen. Religiöse Organisationen protestierten gegen das Gesetz. Richter Michael Hogan entschied nach monatelanger Bedenkzeit zugunsten der GesetzesgegnerInnen.“