Die Zeiten, in denen alle möglichen Tiere als Assistenz- oder emotionale Unterstützungstiere ins Flugzeug durften, könnten vorbei sein. Das US-Transportministerium definiert, was als Assistenztier im Rahmen des Air Carrier Access Act betrachtet wird.
Die kostenlose Mitnahme von Assistenztieren auf Flugreisen ist eigentlich ein guter Service. Leider sorgte der Missbrauch dieses Service in den USA immer wieder für Chaos.
BIZEPS berichtete schon darüber, wie nichtbehinderte Passagiere einfach ihre Haustiere mit dem Vorwand, es handle sich dabei um ein emotionales Assistenztier, mit an Bord der Fluglinien brachten.
Es wurde sogar über eine Internetseite in Colorado berichtet. Diese stellte gefälschte Zertifikate aus. Problemlos konnte ein Bescheid über ein psychisches Leiden online bestellt werden und dazu die Befähigung für den kleinen Liebling als Assistenz- oder emotionales Unterstützungstier.
Eine genaue Definition von Assistenztieren
Wie auf flyertalk zu lesen ist, ändert das US-Transportministerium in seiner jüngsten Entscheidung den Air Carrier Access Act dahingehend, dass als Assistenztiere nur noch ausgebildete Hunde zugelassen werden. Jedes andere Tier, mit dem versucht wird, in der Hauptkabine als „emotionales Unterstützungstier“ zu fliegen – einschließlich Pfauen und Schweine – kann von den Fluglinien abgewiesen werden, weil es nicht mehr als Assistenztier gilt.
Die Fluggesellschaften haben außerdem das Recht, jeden Assistenzhund abzuweisen, der aggressives Verhalten zeigt oder als „Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko“ für andere angesehen wird.
Passagiere, die einen Assistenzhund mitnehmen möchten, müssen zudem noch ein vom US-Verkehrsministerium erstelltes Formular ausfüllen, in dem die Gesundheit, das Verhalten, die Ausbildung und die Fähigkeit des Tieres, im Flugzeug keine Unordnung zu machen, bescheinigt wird. Dieses Formular kann von den Fluglinien bereits mindestens 48 Stunden vor dem Abflug verlangt werden. Wurde kurzfristiger gebucht, können die Formulare auch am Gate ausgefüllt werden.
Passagiere mit Assistenztieren dürfen auch nicht vom Online Check-in ausgeschlossen und zum Einchecken am Flughafen gezwungen werden.
Das Tier muss in den Fußraum des Fliegers an Bord des Flugzeugs passen und immer angeleint sein. Weiters darf man nur bis zu zwei Servicetieren reisen. Die Fluglinien dürfen aber Passagiere nicht wegen der Rasse eines Hundes diskriminieren.
Die Bekanntgabe der Regelung bekam 15.000 Kommentare. In einer Pressemitteilung heißt es: „Die heute bekannt gegebene endgültige Regelung geht auf Bedenken ein, die von Menschen mit Behinderungen, Fluggesellschaften, Flugbegleitern, Flughäfen, anderen Akteuren des Lufttransports und anderen Mitgliedern der Öffentlichkeit in Bezug auf Assistenztiere an Bord von Flugzeugen geäußert wurden.“
Die Änderungen sollen noch im Jänner 2021 genehmigt werden.
Claudia
15.12.2020, 18:01
Dieser Bericht ist etwas oberflächlich, hier sind vor allem emotional support dog gemeint, das kann vom Hund bis zum Hamster alles sein, es gibt sehr wohl etwas Ähnliches wie Assistenzhunde, sogenannte support dogs – unterscheiden sich aber von den Richtlinien hier. Dass Papiere für die Behörden vor einem Flug unterzeichnet werden müssen, ist nicht neu…..