Der Standard: Oberste Gerichtshof erklärt Todesstrafe für rechtwidrig

Der Standard berichtet: „Der Oberste Gerichtshof der USA hat die gegen einen geistig behinderten Mörder verhängte Todesstrafe für rechtswidrig erklärt und die Justiz in Texas angewiesen, das Verfahren gegen Johnny Paul P. neu aufzurollen. Die Geschworenen hätten keine klaren Richtlinien erhalten, wie die geistige Behinderung des Angeklagten gegen die Schwere des Verbrechens abzuwägen sei. P., der für den Mord einer Frau im Jahr 1979 verurteilt wurde, habe laut Anwälten das Bewusstsein eines Siebenjährigen.“