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USA: Vater wegen Genitalverstümmelung seiner Tochter verurteilt

Erstmals wurde in den USA eine langjährige Haftstrafe wegen weiblicher Genitalverstümmelung verhängt

Weibliche Genitalverstümmelung stellt einen groben Eingriff in die Rechte der betroffenen Frau dar und ist sowohl nach Völkerrecht, als auch nach dem innerstaatlichen Recht der meisten Staaten strafbar.

In den USA wurde erstmals ein Vater verurteilt, der im Jahr 2001 seiner Tochter mit einer Schere (!) die Klitors entfernt hat. Nach einer Meldung im diestandard wurde er zu einer unbedingten Haftstrafe von 15 Jahren (10 unbedingt, 5 bedingt) verurteilt.

Der Richter sah die Delikte der schweren Körperverletzung, der Misshandlung und besonderen Grausamkeit gegen Kinder verwirklicht.

Das Urteil ist sehr zubegrüßen, da geschätzter 150 Millionen Frauen weltweit nur die TäterInnen nur selten verurteilt werden.

Wie ist die Rechtslage in Österreich?

In Österreich ist Genitalverstümmelung ebenfalls verboten. Je nach den Details des Einzelfalls kann es sich um eine schwere Körperverletzung (Höchsttrafe drei Jahre), um Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (Höchststrafe fünf Jahre)oder um eine absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (Höchststrafe zehn Jahre) handeln.

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