Ein 1998 verabschiedetes US-Gesetz, der "Workforce Investment Act", könnte weitreichende Änderungen für ProgrammierInnen in den USA bringen.

Webseiten müssen, wenn das Gesetz in den nächsten Monaten in Kraft tritt, auch für behinderte Menschen zugänglich sein. Diese Regelung bezieht sich zunächst nur auf die Webseiten der Regierung.
Verkürzt gesagt, geht es darum, daß auch sinnesbehinderte Menschen das Informationsangebot nutzen können. Wenn Bilder gezeigt werden, dann muß z. B. auch im Text erklärt werden, was zu sehen ist u.v.m.
Der Einfluß auf das gesamte Internet ist nicht zu unterschätzen. Das Technology Access Advisory Committee, das die Umsetzung des Gesetzes ausarbeiten soll, gibt sich kämpferisch. „Es geht hier um Bürgerrechte“, sagte ein Komitee-Mitglied.
Eine eigens entwickelte Software namens Bobby überprüft, wie es um die Behinderten-Tauglichkeit einer Seite bestellt ist. Es gibt in Österreich nur wenige Internetangebote, die diesem Standard entsprechen.
Selbstverständlich ist „BIZEPS-INFO online“ eines davon. Wir werden in einer der nächsten Ausgaben ausführlich über den Zustand von Internetangeboten der Ministerien und ihre Zugänglichkeit für behinderte Menschen berichten.